Anna Stolz

Aktuelles

30.05.2022

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und Ausbau der KiTa - Staatssekretärin Anna Stolz zu Besuch beim Markt Thüngen

KARLSTADT/THÜNGEN. Auf Einladung von Erstem Bürgermeister Lorenz Strifsky besuchte Frau Staatssekretärin Anna Stolz die Marktgemeinde Thüngen.

Topthemen waren der Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2025/26 und die steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Kindertagesstätte.

Zum Einstieg besichtigte Frau Staatssekretärin Stolz die kurz vor dem Abschluss stehenden Sanierungsmaßnahmen für die Grundschulklassen in der ehemaligen Verbandsschule. Neben der Renovierung der Klassen- und Nebenräume wurde auch auf den gestiegenen Zuspruch bei der Mittagsbetreuung reagiert. Die sanierten Räume sollen zum neuen Schuljahr 2022/23 bezugsfertig sein.

Anspruch der Eltern auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 25/26

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wirft für die Kommunen als Sachaufwandsträger für Schulen und Kindertagesstätten eine Reihe von offenen Fragen auf.  Bürgermeister Lorenz Strifsky: „Nachdem wir bei der Sanierung der Grundschulräume aktuell auf die bestehende Nachfrage bei der Mittagsbetreuung reagiert haben, stellt uns der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung (Bereitstellung von Räumlichkeiten, Personal und Finanzierung) vor neue Herausforderungen. Zudem sind die aktuellen Förderwege und Förderrichtlinien nicht klar geregelt.“

Staatssekretärin Anna Stolz betonte den Grundkonsens in der Gesellschaft zur Notwendigkeit der ausgeweiteten Betreuung, räumte aber ein: „Die Beratungen über die Bund-Länder-Vereinbarung sind immer noch in der Abstimmung. Sobald diese vorliegt, werde ich mich dafür einsetzen, dass es vom Kultusministerium grundsätzlich eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn geben wird.“

Steigende Nachfrage in der Kindertageseinrichtung

Genauso drängend ist die stetig steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Kindertagesstätte. Die bestehende Einrichtung ist an ihrer Kapazitätsgrenze, ein weiterer Ausbau an diesem Standort sehr schwierig. Eine Alternative wäre eine Verlagerung an den Standort der sanierten Grundschule, um dort einen „Bildungs-Campus für Kinder von 1 bis 10“ einzurichten. Voraussetzung dafür wäre eine bauliche Sanierung im Hauptschulteil der ehemaligen Verbandsschule. Erste Überlegungen dazu werden aktuell mit dem Planer und dem Marktgemeinderat diskutiert. Frau Staatssekretärin Stolz sagte zur Bewältigung dieser herausfordernden Aufgabe die Begleitung einer eng getakteten Unterstützung und Beratung über die Regierung von Unterfranken zu.

Weitere Themen neben der finanziellen Ausstattung waren die weitere bauliche Entwicklung des wachsenden Marktes mit einem weiteren Abschnitt eines genehmigten Baugebiets. Frau Staatssekretärin Stolz: „Der Freistaat weiß um die Aufgabenfülle der Kommunen, besonders in Zeiten nach der Corona-Pandemie und wird deshalb seine Unterstützungsprogramme auch weiterhin gut ausstatten. Um das zielgerichtet nachjustieren zu können, ist der direkte Austausch vor Ort so wichtig und wertvoll.“

 

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