Anna Stolz

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20.10.2025

Staatsministerin Anna Stolz: Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen tragen zur Finanzierung des Gemeinwesens bei

Staatsministerin Stolz begrüßt zuverlässige Unterstützung im Landkreis Schweinfurt

MÜNCHEN/KARLSTADT. „Die Ausgaben der Kommunen sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Durch die schlechte Wirtschaftsentwicklung ist Deutschlands Steueraufkommen zudem massiv eingebrochen. „Gerade in dieser herausfordernden Lage sind die Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen des Freistaats von enormer Bedeutung für die über 2.000 Gemeinden und Städte in Bayern sowie für die Landkreise.“ So kommentiert Anna Stolz, Staatsministerin und Landtagsabgeordnete der FREIEN WÄHLER, die nun bekanntgewordenen Zahlen. Erfreulich sei, dass sich diese weiterhin auf hohem Niveau hielten und gerade in schwierigen Zeiten eine zuverlässige Unterstützung der bayerischen Städte, Gemeinden und Landkreise darstellten, so Stolz.

Auf die Gemeinde Wipfeld entfallen Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen in Höhe von 35.000 Euro.

Bedarfszuweisungen unterstützen Landkreise und Gemeinden in außergewöhnlichen Lagen und bei besonderen Aufgaben im Einzelfall. Zusätzlich werden Stabilisierungshilfen als Sonderform der Bedarfszuweisung gewährt. Stolz erläutert: „Damit sollen Kommunen, die infolge objektiver Indikatoren als strukturschwach gelten, von einer negativen demografischen Entwicklung überdurchschnittlich betroffen sind sowie unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten sind oder deren finanzielle Leistungsfähigkeit infrage steht, mit staatlicher Hilfe zur Selbsthilfe unterstützt werden.“ Dies stärke die kommunale Handlungsfähigkeit und Eigenverantwortung.

„Die FREIE WÄHLER-Fraktion begrüßt, dass der Freistaat diese wichtigen Ausgaben auch in finanziell schwierigen Zeiten leistet, denn nur so wird die kommunale Selbstverwaltung auch in der Krise gestärkt“, sagt Stolz. Denn ein erfolgreicher Freistaat benötige starke Städte, Gemeinden und Landkreise. Insgesamt stehen nach den Vorgaben des Haushaltsausschusses im Gesetzgebungsverfahren 92 Millionen Euro für Stabilisierungshilfen und 46 Millionen Euro für Bedarfszuweisungen zur Verfügung.

 

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