Anna Stolz

Aktuelles

09.11.2021

Staatssekretärin Anna Stolz informiert über die Bewilligung von Bedarfszuweisungen / Stabilisierungshilfen im Jahr 2021

KARLSTADT/MÜNCHEN. Nach Informationen von Frau Staatssekretärin Anna Stolz fand die diesjährige Verteilerausschusssitzung am heutigen 09. November 2021 statt, in der über die Anträge auf Gewährung von Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen für das Jahr 2021 entschieden wird.

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat Bayerns seine Kommunen bestmöglich durch allgemeine und besondere Zuweisungen. Im Jahr 2021 konnten die Finanzausgleichsleistungen trotz massiv sinkender Steuereinnahmen im Staatshaushalt bei 10,36 Mrd. € stabil gehalten werden. Frau Staatssekretärin Anna Stolz: „Mit einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 0,7 % bzw. 71 Mio. € bleibt der kommunale Finanzausgleich für die bayerischen Kommunen auch in der Krise ein echter Stabilitätsanker.“ Besonders strukturschwache bzw. von der Demografie besonders negativ betroffene Kommunen Bayerns können mit Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen effektiv bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützt werden.

Frau Staatssekretärin Anna Stolz freut sich darüber, dass der Landkreis Main-Spessart mit 400.000,00 € unterstützt wird. Diese Stabilisierungshilfen werden bereitgestellt, um manche prekäre Lage oder besondere Aufgabe der einzelnen Gemeinde gerecht zu werden. „Wir lassen unsere Gemeinden, die die tragenden Säulen unserer Gesellschaft sind, bei ihren Aufgaben nicht im Stich“, so die Staatssekretärin.

 

Zur Berichterstattung in der Main-Post (Main-Spessart)

 

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