Anna Stolz

Aktuelles

04.11.2019

Staatssekretärin Anna Stolz informiert über die Bewilligung von Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen im Jahr 2019

KARLSTADT/MÜNCHEN. Nach Informationen von Frau Staatssekretärin Anna Stolz fand die diesjährige Verteilerausschusssitzung am 31. Oktober 2019 statt, in der über die Anträge auf Gewährung von Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen für das Jahr 2019 entschieden wird.

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat Bayerns seine Kommunen bestmöglich durch allgemeine und besondere Zuweisungen. Im Jahr 2019 sind die Gesamtleistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich um rund 440 Mio. € auf insgesamt 9,97 Mrd. € gestiegen und haben damit ein neues Rekordniveau erreicht.

Für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen werden die Mittel im Jahr 2019 auf dem hohen Niveau von 150 Mio. € fortgeführt. So können besonders strukturschwache bzw. von der Demografie besonders negativ betroffene Kommunen Bayerns effektiv bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützt werden.

Frau Staatssekretärin Anna Stolz freut sich darüber, dass der Landkreis Main-Spessart mit 500.000,00 € unterstützt wird. Diese Stabilisierungshilfen werden bereitgestellt, um manche prekäre Lage oder besondere Aufgabe der einzelnen Gemeinde gerecht zu werden. „Wir lassen unsere Gemeinden, die die tragenden Säulen unserer Gesellschaft sind, bei ihren Aufgaben nicht im Stich“, so die Staatssekretärin.

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