Anna Stolz

Aktuelles

28.03.2022

Staatssekretärin Anna Stolz informiert über die endgültige Festsetzung der Finanzzuweisung zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2021 für den Regierungsbezirk Unterfranken

KARLSTADT/MÜNCHEN. Frau Staatssekretärin Anna Stolz wurde heute vom Bayerischen Staatsminister für Finanzen und Heimat, Herrn Albert Füracker, MdL informiert, dass die Berechnungen zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen für das Jahr 2021 abgeschlossen sind.

Staatssekretärin Stolz: „Im Jahr 2020 gewährte der Bund gemeinsam mit den Ländern einen pauschalen Ausgleich für Gewerbesteuermindereinnahmen. Die Gemeinden in Bayern erhielt damals insgesamt rund 2,4 Mrd. €, davon 1,3 Mrd. € vom Freistaat Bayern.  Nachdem der Bund diesen Ausgleich nicht fortsetzen wollte, obwohl die Gewerbesteuer zusammen mit der Einkommensteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden ist, hat die Staatsregierung entschieden, Ihren Anteil in Höhe von 300 Mio. € zum Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen auch ohne den Bund zu leisten.“ Sie ergänzt: „Wir dürfen unsere Kommunen in dieser schwierigen Zeit nicht in Stich lassen, da eine stabile Kommunalfinanzierung eines der wichtigsten Bausteine für den Weg aus der Krise ist.“ Die Gewerbesteuerkompensation wird aus dem Sonderfond Corona-Pandemie finanziert.

Am 31. März 2022 erfolgen die Auszahlungen

Nachdem die Kommunen bereits vor der Ermittlung der tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen für das Jahr 2021 im Dezember 2021 eine Abschlagszahlung erhalten haben, liegen nun die endgültigen Zuweisungen vor.

Der Regierungsbezirk Unterfranken erhält rund 46 Mio. € als Abschlagszahlung

Frau Staatssekretärin Anna Stolz freut sich, dass die Gemeinden im Regierungsbezirk Unterfranken eine Kompensation von Gewerbesteuermindereinahmen in Höhe von 45.954.863 € erhalten.„Mit dem Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmensendet der Freistaat Bayern ein starkes Signal an die Gemeinden. Mit dem für den Ausgleich zur Verfügung stehenden Volumen von insgesamt 300 Mio. € können rund 51 % und damit gut die Hälfte der ermittelten Mindereinnahmen ausgeglichen werden,“ so Staatssekretärin Anna Stolz nach Bekanntgabe der Kompensationszahlungen. Sie ergänzt: „Die Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke können sich auf den Freistaat auch in den aktuell extrem schwierigen Zeiten verlassen.“

Der Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen teilt sich im Regierungsbezirk Unterfranken wie folgt auf:

 

Stadt / Landkreis

 

In EUR

   

Stadt

Aschaffenburg

973 390

Landkreis

Aschaffenburg

11 842 991

Landkreis

Bad Kissingen

894 992

Landkreis

Rhön-Grabfeld

4 861 532

Landkreis

Haßberge

2 720 054

Landkreis

Kitzingen

3 822 192

Landkreis

Miltenberg

2 438 362

Landkreis

Main-Spessart

2 330 222

Stadt

Schweinfurt

5 167 578

Landkreis

Schweinfurt

2 334 960

Stadt

Würzburg

5 727 069

Landkreis

Würzburg

2 841 521

   

Gesamt Unterfranken

 

45 954 863

 

Die genauen Zahlen der einzelnen Gemeinden finden Sie hier.

 

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