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Staatssekretärin Anna Stolz informiert über die endgültige Festsetzung der Finanzzuweisung zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2021 für den Regierungsbezirk Unterfranken
KARLSTADT/MÜNCHEN. Frau Staatssekretärin Anna Stolz wurde heute vom Bayerischen Staatsminister für Finanzen und Heimat, Herrn Albert Füracker, MdL informiert, dass die Berechnungen zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen für das Jahr 2021 abgeschlossen sind.
Staatssekretärin Stolz: „Im Jahr 2020 gewährte der Bund gemeinsam mit den Ländern einen pauschalen Ausgleich für Gewerbesteuermindereinnahmen. Die Gemeinden in Bayern erhielt damals insgesamt rund 2,4 Mrd. €, davon 1,3 Mrd. € vom Freistaat Bayern. Nachdem der Bund diesen Ausgleich nicht fortsetzen wollte, obwohl die Gewerbesteuer zusammen mit der Einkommensteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden ist, hat die Staatsregierung entschieden, Ihren Anteil in Höhe von 300 Mio. € zum Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen auch ohne den Bund zu leisten.“ Sie ergänzt: „Wir dürfen unsere Kommunen in dieser schwierigen Zeit nicht in Stich lassen, da eine stabile Kommunalfinanzierung eines der wichtigsten Bausteine für den Weg aus der Krise ist.“ Die Gewerbesteuerkompensation wird aus dem Sonderfond Corona-Pandemie finanziert.
Am 31. März 2022 erfolgen die Auszahlungen
Nachdem die Kommunen bereits vor der Ermittlung der tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen für das Jahr 2021 im Dezember 2021 eine Abschlagszahlung erhalten haben, liegen nun die endgültigen Zuweisungen vor.
Der Regierungsbezirk Unterfranken erhält rund 46 Mio. € als Abschlagszahlung
Frau Staatssekretärin Anna Stolz freut sich, dass die Gemeinden im Regierungsbezirk Unterfranken eine Kompensation von Gewerbesteuermindereinahmen in Höhe von 45.954.863 € erhalten.„Mit dem Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmensendet der Freistaat Bayern ein starkes Signal an die Gemeinden. Mit dem für den Ausgleich zur Verfügung stehenden Volumen von insgesamt 300 Mio. € können rund 51 % und damit gut die Hälfte der ermittelten Mindereinnahmen ausgeglichen werden,“ so Staatssekretärin Anna Stolz nach Bekanntgabe der Kompensationszahlungen. Sie ergänzt: „Die Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke können sich auf den Freistaat auch in den aktuell extrem schwierigen Zeiten verlassen.“
Der Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen teilt sich im Regierungsbezirk Unterfranken wie folgt auf:
Stadt / Landkreis | In EUR | |
Stadt | Aschaffenburg | 973 390 |
Landkreis | Aschaffenburg | 11 842 991 |
Landkreis | Bad Kissingen | 894 992 |
Landkreis | Rhön-Grabfeld | 4 861 532 |
Landkreis | Haßberge | 2 720 054 |
Landkreis | Kitzingen | 3 822 192 |
Landkreis | Miltenberg | 2 438 362 |
Landkreis | Main-Spessart | 2 330 222 |
Stadt | Schweinfurt | 5 167 578 |
Landkreis | Schweinfurt | 2 334 960 |
Stadt | Würzburg | 5 727 069 |
Landkreis | Würzburg | 2 841 521 |
Gesamt Unterfranken | 45 954 863 |
Die genauen Zahlen der einzelnen Gemeinden finden Sie hier.
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