Anna Stolz

Aktuelles

01.07.2020

Staatssekretärin Anna Stolz informiert über die Freigaben der Planungsfortsetzungen für das Institut für Bienenkunde und Imkerei an der Landesanstalt in Veitshöchheim

KARLSTADT/MÜNCHEN. Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat in der heutigen Sitzung die Freigabe der Planungsfortsetzungen für das das Institut für Bienenkunde und Imkerei an der Landesanstalt in Veitshöchheim beschlossen.

Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim ist eine eigenständige Landesbehörde. Neben der anwendungsorientierten Forschung in den Bereichen Weinbau, Obst- und Gartenbau sowie Bienenkunde gehören auch Hoheits- und Fördervollzug, Ausbildung und Beratung zum Aufgabengebiet der LWG. Das Institut für Bienenkunde und Imkerei (IBI) in Veitshöchheim ist Forschungseinrichtung und Kompetenzzentrum. Das Institut versteht sich als kompetenter Partner der bayerischen Imker, ihrer Verbände und aller mit der Bienenhaltung befassten Institutionen. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Bienenhaltung für die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen ist das Institut auch Ansprechpartner, wenn es um die gesellschaftlichen Leistungen der Bienenhaltung geht.

"Bienen sind für uns alle essenziell" 

Staatssekretärin Anna Stolz: „Mit der Freigabe der Planungsfortsetzungen für das Institut für Bienenkunde und Imkerei an der Landesanstalt in Veitshöchheim machen wir einen ersten, kraftvollen Schritt in der weiteren Forschung der Bienenhaltung und deren Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen. Gerade in unserer heutigen Zeit, in der der Lebensraum der Bienen zusehends eingeschränkt wird, ist es erforderlich, die Bienen und deren essenzielle Arbeit weiter zu erforschen und zu fördern.“

Mit dem Neubau des Instituts für Bienenkunde und Imkerei soll - wie in einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014 niedergelegt - die Modernisierung der LWG fortgeführt werden und damit wesentlich verbesserte Voraussetzungen für Forschung und Ausbildung geschaffen werden. Die Lage am Rande des Betriebsgeländes erlaubt ein Arbeiten mit Bienenvölkern, auch auf Freiflächen ohne Beeinträchtigung des Publikumsverkehrs. Die Kosten werden auf 19.200.000 € beziffert. 

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