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Staatszuschuss für die Orgelrenovierung in der Katholischen Kirche St. Jakobus in Großlangheim
KARLSTADT/GROSSLANGHEIM. Die katholische Kirche St. Jakobus in Großlangheim erhält einen Zuschuss in Höhe von 2.600 €.Der Staatszuschuss wird vom Landesamt für Schulen aus den Mitteln für außerordentliche Bedürfnisse der Katholischen Kirche gewährt.
Staatszuschuss unterstützt Anstrengungen der Kirchengemeinde
„Die katholische Kirche St. Jakobus in Großlangheim ist eng mit der Dorfherrschaft der Grafen zu Castell verbunden. Sie förderten früh das Dorf mit seiner frühchristlichen Taufkirche und die Kirche ist auch heute noch, durch ihre Lage, das Zentrum von Großlangheim. Es ist unsere Pflicht, die Orgel zu neuem Glanz zu verhelfen. Der jetzige Zuschuss soll die großen Anstrengungen der Kirchengemeinde bei der Umsetzung der Renovierung unterstützen. Ich freue mich, dass die Besucher der St. Jakobus Kirche wieder Gottesdienste mit Orgelmusik feiern und genießen können“, so die Staatssekretärin nach Bekanntgabe des Zuschusses.
Die Orgel stammt ursprünglich aus der Kirche in Wenigumstadt und wurde im Jahr 1903 von Martin Joseph Schlimbach gefertigt. Nach einer umfassenden Erneuerung durch die Firma Orgelbau Vleugels in den Jahren 1990/1991 wurde sie, nun mit 17 Registern ausgestattet, nach Großlangheim gebracht. Vorgänger war eine Orgel des Jahres 1904, die ebenfalls Schlimbach geschaffen hatte. Staatssekretärin Stolz: „Die Orgelmusik nimmt eine zentrale Rolle in den Gottesdiensten ein. Nicht umsonst gehört die Orgelmusik seit 2017 zu dem immateriellen Kulturerbe der Menschheit. Daher ist es umso wichtiger, dass die Orgelmusik in der St. Jakobus Kirchebald wieder Einzug findet“.
„Orgelmusik gehört zu demimmateriellen Kulturerbe der Menschheit“
Staatssekretärin Anna Stolz: „Ich wünsche der gesamten Kirchenfamilie der Katholischen Kirche St. Jakobus in Großlangheim viel Freude an der frisch renovierten Orgel und Gottes Segen.“
Das Landesamt für Schule ist für die Abwicklung der Staatszuschüsse aus den Mitteln für außerordentliche Bedürfnisse der Katholischen sowie Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zuständig. Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse für den Neubau oder die Renovierung von Orgeln, Kirchenglocken und Turmuhren. Es können hier Zuschüsse von 10% der förderfähigen Kosten gewährt werden, maximal jedoch 8.000 € je Maßnahme. Maßnahmen, bei denen die förderfähigen Kosten weniger als 10.000 € betragen, können nicht berücksichtigt werden.