Anna Stolz

Aktuelles

05.10.2022

Staatszuschuss für die Orgelrenovierung in der Katholischen Kirche St. Maximilian Kolbe in Schweinfurt

KARLSTADT/SCHWEINFURT. Die katholische Kirche St. Maximilian Kolbe in Schweinfurt erhält einen Zuschuss in Höhe von 1.000 €.Der Staatszuschuss wird vom Landesamt für Schulen aus den Mitteln für außerordentliche Bedürfnisse der Katholischen Kirche gewährt.

Staatszuschuss unterstützt Anstrengungen der Kirchengemeinde

Die katholische Kirche St. Maximilian Kolbe ist die jüngste Kirchengemeinde Schweinfurts. Sie entstand erst nach der Erschließung des Stadtteils Deutschhof in den 1970er Jahren. Im Juni 1988 wurde die Kirche auf den Namen des Heiligen Maximilian Kolbe geweiht. „Es ist unsere Pflicht, die Orgel zu neuem Glanz zu verhelfen. Der jetzige Zuschuss soll die Anstrengungen der Kirchengemeinde bei der Umsetzung der Renovierung unterstützen. Ich freue mich, dass die Besucher der Kirche St. Maximilian Kolbe wieder Gottesdienste mit Orgelmusik feiern und genießen können“, so die Staatssekretärin nach Bekanntgabe des Zuschusses.

Staatssekretärin Stolz: „Die Orgelmusik nimmt eine zentrale Rolle in den Gottesdiensten ein. Nicht umsonst gehört die Orgelmusik seit 2017 zu dem immateriellen Kulturerbe der Menschheit. Daher ist es umso wichtiger, dass die Orgelmusik in St. Maximilian Kolbe bald wieder Einzug findet“.

„Orgelmusik gehört zu demimmateriellen Kulturerbe der Menschheit“

Staatssekretärin Anna Stolz: „Ich wünsche der gesamten Kirchenfamilie der Katholischen Kirche St. Maximilian Kolbe in Schweinfurt viel Freude an der frisch renovierten Orgel und Gottes Segen.“

Das Landesamt für Schule ist für die Abwicklung der Staatszuschüsse aus den Mitteln für außerordentliche Bedürfnisse der Katholischen sowie Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zuständig. Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse für den Neubau oder die Renovierung von Orgeln, Kirchenglocken und Turmuhren. Es können hier Zuschüsse von 10% der förderfähigen Kosten gewährt werden, maximal jedoch 8.000 € je Maßnahme. Maßnahmen, bei denen die förderfähigen Kosten weniger als 10.000 € betragen, können nicht berücksichtigt werden.

 

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