Anna Stolz

Aktuelles

08.03.2021

Staatszuschuss für die Orgelsanierung in der Wallfahrtskirche „Maria, Trösterin der Betrübten“ auf dem Findelberg

KARLSTADT/SAAL AN DER SAALE. Die Katholische Kirche „Maria, Trösterin der Betrübten“, in Saal an der Saale erhält einen Zuschuss in Höhe von 7.200 EUR.Der Staatszuschuss wird vom Landesamt für Schulen aus den Mitteln für außerordentliche Bedürfnisse der katholischen Kirche gewährt.

Staatszuschuss unterstützt Anstrengungen der Kirchenstiftung Saal

„Die Wallfahrtskirche „Maria, Trösterin der Betrübten“ gilt als eines der alten Pilgerziele im Grabfeld und war zeitweise der drittwichtigste Wallfahrtsort im Bistum Würzburg. Es ist daher unsere Pflicht die historische Orgel zu erhalten. Der jetzige Zuschuss soll die großen Anstrengungen der katholischen Kirchenstiftung Saal bei der Umsetzung der Sanierung unterstützen. Ich freue mich, dass die Besucher der Wallfahrtskirche in Zukunft wieder eine heilige Messe mit Orgelmusik feiern können“, so die Staatssekretärin nach Bekanntgabe des Zuschusses.

Die historische Eduard Hofmann-Orgel aus dem Jahr 1913, dessen charakteristischer Klang ganz vom Geist der Romantik geprägt ist, ist bis auf die Prospektpfeifen vollständig original erhalten. Die durch Holzschädlinge stark beschädigte Orgel kann nur durch eine aufwendige Restauration gerettet werden. Staatssekretärin Stolz: „Die Orgelmusik nimmt eine zentrale Rolle in den Gottesdiensten ein. Nicht umsonst gehört die Orgelmusik seit 2017 zu dem immateriellen Kulturerbe der Menschheit. Daher ist es umso wichtiger, dass die Orgelmusik in der Wallfahrtskirche „Maria, Trösterin der Betrübten“ bald wieder Einzug findet“.

„Orgelmusik gehört zu dem immateriellen Kulturerbe der Menschheit“

Staatssekretärin Anna Stolz: „Ich wünsche der gesamten Kirchenfamilie der Wallfahrtskirche „Maria, Trösterin der Betrübten“ viel Freude an der frisch sanierten Orgel und Gottes Segen.“

Das Landesamt für Schule ist für die Abwicklung der Staatszuschüsse aus den Mitteln für außerordentliche Bedürfnisse der Katholischen sowie Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zuständig. Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse für den Neubau oder die Renovierung von Orgeln, Kirchenglocken und Turmuhren. Es können hier Zuschüsse von 10% der förderfähigen Kosten gewährt werden, maximal jedoch 8.000 € je Maßnahme. Maßnahmen, bei denen die förderfähigen Kosten weniger als 10.000 € betragen, können nicht berücksichtigt werden.

 

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