Anna Stolz

Pressemitteilungen

25.04.2023

Bericht aus der gemeinsamen Kabinettssitzung Bayern und Nordrhein-Westfalen vom 25. April 2023

Die Bayerische Staatsregierung und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sind am Dienstag, 25. April 2023, zu einer gemeinsamen Kabinettsitzung in München zusammengekommen. Im Fokus standen der inhaltliche Austausch und die Vertiefung der Zusammenarbeit bei Fachthemen.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Bayern und Nordrhein-Westfalen sind Leistungsmotoren in Deutschland. Unsere Länder kennen und schätzen sich sehr. Es treffen sich heute die beiden größten Bundesländer und arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Wir haben die meisten Industriearbeitsplätze, die meisten DAX-Unternehmen und auch die meisten Einwohner. Mit der gemeinsamen Sitzung bringen wir unsere enge Partnerschaft unter anderem bei den Themen Energie, Innovation und Migration weiter voran. Unsere Länder sind der Anwalt der Kommunen. Wir brauchen eine sinnvolle Migrationspolitik mit einem klaren Ja zu Hilfe und Arbeitszuwanderung, aber einem ebenso klaren Nein zu Überforderung und illegaler Migration. Die gemeinsame Sitzung ist ein deutlicher Schulterschluss Richtung Bundesregierung in Berlin.“

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Die großen Zukunftsfragen lassen sich nur gemeinsam beantworten. Nordrhein-Westfalen und Bayern haben als größte deutsche Länder politisch wie wirtschaftlich enormes Gewicht. Als die zwei großen Industrieländer in Deutschland nehmen wir eine Vorreiterrolle bei der Energiewende ein. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir diese Tradition der engen Zusammenarbeit fortsetzen und die vor uns liegenden Herausforderungen gemeinsam angehen.“ Der Ministerpräsident weiter: „Eine starke und gemeinsame Stimme der Länder erzielt auch gegenüber dem Bund eine Wirkung – und die ist dringend notwendig beim Thema der Flüchtlingspolitik. Das Thema muss endlich Chefsache werden. Die Kommunen drängen zu Recht auf schnelle Hilfe und eine Lösung. Zwei Tage vor dem Gipfel am 10. Mai mit dem Bundeskanzler werden die Länder daher mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammenkommen, um ein aktuelles Bild der Lage vor Ort und die Stimme der kommunalen Familie mit ins Bundeskanzleramt zu nehmen.“

Folgende bedeutsame Beschlüsse wurden unter anderem gefasst:

1. Fachkräfte

  1. Der Freistaat Bayern und das Land Nordrhein-Westfalen entfalten intensive Bemühungen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Das bereits bestehende breite Spektrum an Maßnahmen zur Förderung der Berufsorientierung, zur Stärkung und Weiterentwicklung der Beruflichen Aus- und Weiterbildung, Anwerbung und Arbeitsmarktintegration, Erhöhung der Erwerbsbeteiligung in der Bevölkerung sowie das Matching auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wird fortlaufend bedarfsgerecht weiterentwickelt.
  2. Der Freistaat Bayern und das Land Nordrhein-Westfalen unterstreichen die Notwendigkeit, dass das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zügig umgesetzt wird und dabei vor allem auch die Bedürfnisse hinsichtlich einfacher Handhabung berücksichtigt werden. Die Unternehmen müssen darüber hinaus bei der Anwerbung stärker unterstützt werden. Beide Länder fordern die Bundesregierung zudem auf, die Möglichkeiten zur Fachkräfteeinwanderung im In- und Ausland besser bekannt zu machen.
  3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch eine zeitnahe Verbesserung der strukturellen Bedingungen eine Verkürzung der bestehenden Wartezeiten bei den Visaverfahren herbeizuführen. Insbesondere bedarf es einer erheblichen Verstärkung der Personalausstattung der Auslandsvertretungen und verstärkter Bemühungen für eine rasche Digitalisierung von Visaverfahren.
  4. Sprache darf keine unnötige Hürde bei der Integration in Arbeit und bei der Zuwanderung sein. Der Freistaat Bayern und das Land Nordrhein-Westfalen fordern die Bundesregierung auf, neben einer deutlichen Ausweitung der Sprachförderung im Inland auch das Angebot an geförderten Sprachkursen im Ausland massiv auszubauen, um möglichst bereits im Heimatland ein Sprachniveau zu erreichen, das ein gutes Ankommen in Deutschland sicherstellt. Außerdem muss auch die Nachqualifikation in Deutschland flächendeckend sichergestellt und verbessert werden. Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter müssen sowohl praktisch als auch finanziell in die Lage versetzt werden, entsprechende Angebote auszubauen. Dabei muss der Bund auch dafür Sorge tragen, dass die Kinderbetreuung während der Sprachkurse verstärkt unterstützt wird.
  5. Der Freistaat Bayern und das Land Nordrhein-Westfalen fordern die Bundesregierung auf, eine substantielle Verbesserung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sicherzustellen, um die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soweit wie möglich zu beschleunigen.

2. Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft

  1. Bayern und Nordrhein-Westfalen bieten mit ihrer industrie- und technologiebasierten Wirtschafts- und Wissenschaftslandschaft beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft. Beide Länder werden die Zusammenarbeit im Bereich Wasserstoff stärken und die Durchführung gemeinsamer Wasserstoffprojekte prüfen. Eine hervorragende Basis für eine verstärkte Netzwerkzusammenarbeit ist gegeben: Mit dem Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B) in Nürnberg und dem bayerischen Wasserstoffbündnis verfügt Bayern über ein schlagkräftiges Netzwerk mit mittlerweile über 300 Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft. NRW.Energy4Climate als neue Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz bündelt NRWs Aktivitäten in den Bereichen Klimaschutz und Energiewende und beschleunigt so die Transformation sektorübergreifend.
  2. Bayern und Nordrhein-Westfalen sind sich einig, dass der Transformationsprozess zu einer klimaneutralen Wirtschaft den zeitnahen Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft erfordert. Wasserstoffherstellung, -transport,-speicherung und -nutzung werden zukünftig eine entscheidende Rolle beim Erreichen der Klimaziele spielen. Darüber hinaus ist neben der Verfügbarkeit von grünem Strom die Versorgung mit perspektivisch klimaneutralem Wasserstoff ein elementares Standortkriterium für den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland. Aktuell wird dieser Zukunftsmarkt jedoch noch gehemmt. So setzt der Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft Investitionsentscheidungen in den Aufbau von Erzeugungs- und Importkapazitäten sowie den Ausbau von Wasserstoffanwendungen auf Grundlage entsprechender Rahmenbedingungen voraus. Daneben muss der Auf-, Aus- und Umbau einer Wasserstoffinfrastruktur vorangetrieben werden, um (industrielle) Verbrauchszentren mit den entsprechenden Wasserstoffquellen zu verbinden.

    a. Für den Auf-, Aus- und Umbau einer effizienten Wasserstoffinfrastruktur sollten dringend die Voraussetzungen für eine koordinierte Infrastrukturbedarfsermittlung sowie die Beschleunigung der notwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren geschaffen werden, damit rechtzeitig mit einer zügigen Realisierung begonnen werden kann. Dies setzt voraus, dass die weitere Netzentwicklungsplanung für Strom, Gas und Wasserstoff abgestimmt erfolgt, um ein effizientes Gesamtsystem zu ermöglichen.

    b. Nordrhein-Westfalen und Bayern sind der Auffassung, dass der Aufbau eines Wasserstoffstartnetzes in allen Regionen Deutschlands rasch erfolgen muss. Ein solches Startnetz muss sowohl den Anschluss an das europäische Leitungsnetz (European Hydrogen Backbone) vorsehen als auch ein leistungsfähiges Verteilnetz für die entstehenden Wasserstoffbedarfe kleiner und mittelständischer Industriebetriebe bereitstellen. Dabei ist es sinnvoll, das Wasserstoffnetz aus dem bestehenden Gasnetz heraus zu entwickeln und die etablierten Strukturen und Prozesse aus dem Gasbereich auch für die Wasserstoffinfrastruktur zu nutzen. Bayern und Nordrhein-Westfalen sind sich daher einig, dass es parallel hierzu einer Wasserstoffnetzgesellschaft, wie bisher vom Bund geplant, nicht bedarf.

    c. Die Netzbetreiber benötigen für ihre Investitionen zum Aufbau des Wasserstoffnetzes zudem eine adäquate Finanzierung und Risikoabsicherung. Die Bundesregierung wird aufgerufen, ihre Überlegungen dazu rasch an die Länder zu kommunizieren. Bei der Regulierung sollten hinsichtlich der Netzentflechtung die bewährten Regeln für das Gasnetz auf das künftige Wasserstoffnetz übertragen und keine Trennung des Betriebes von Gas- und Wasserstoffnetzen vorgesehen werden. Die Bayerische Staatsregierung und die nordrhein-westfälische Landesregierung appellieren an die Bundesregierung, sich im anstehenden Trilog auf europäischer Ebene entsprechend zu positionieren und dies auch bei der Umsetzung in deutsches Recht zu berücksichtigen.

    d. Nordrhein-Westfalen und Bayern bitten die Bundesregierung, die Produktion von grünem Wasserstoff und anderen stromintensiven Industrieprodukten bei der Netzplanung und der neuen Kraftwerksstrategie zu berücksichtigen. Die systemdienliche und regionale Offsite-Elektrolyse in regenerativen Erzeugungsschwerpunkten stützt auf Verteilnetzebene den Wasserstoffhochlauf und eine effiziente Integration Erneuerbarer Energien. Gleichzeitig ist eine dynamische Entwicklung von Onsite-Elektrolyse aufgrund von Handlungsdruck bei der Industrie zu erwarten. So ist zu berücksichtigen, dass Elektrolyseure multimodale Knotenpunkte bilden (Strom, Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser und ggf. Abwärmenutzung), sodass bei der Verortung beispielsweise auch die Wasserverfügbarkeit und Nutzung von Abwärmepotenzialen mitzudenken sind.

  3. Die großen industriellen Verbrauchszentren sind Ausgangspunkt für integrierte Wertschöpfungsketten, die von der Erzeugung energieintensiver Grundstoffe bis in die Verarbeitung in kleinen und mittelständischen Unternehmen reichen. Eine verlässliche und wettbewerbsfähige Versorgung dieser Verbrauchszentren mit Wasserstoff und ggf. Derivaten ist aus Sicht von Nordrhein-Westfalen und Bayern unerlässlich. Dies kann neben dem Ausbau der einheimischen Erzeugungskapazitäten von grünem Wasserstoff nur mithilfe entsprechender Importinfrastrukturen und internationaler Partnerschaften gelingen. Bayern und Nordrhein-Westfalen begrüßen daher die Bemühungen der Bundesregierung, eine möglichst breit diversifizierte Kooperationslandschaft aufzubauen. In der Hochlaufphase wird der Bund insbesondere aufgefordert, den Aufbau internationaler Wasserstofflieferketten durch geeignete Förderinstrumente (insb. H2Global) bedarfsgerecht zu unterstützen und entsprechende Mittel in ausreichender Höhe bereitzustellen. Auch eine Wasserstoffanbindung aus dem Süden und Südosten, insb. der Weg aus Nordafrika über Italien sowie Südosteuropa und Österreich, hilft wesentlich dabei, die Versorgungssicherheit und Diversifizierung der Importquellen für Zentraleuropa zu stärken und in allen Regionen eine bedarfsgerechte Wasserstoffversorgung zu gewährleisten.
  4. Trotz der hohen Dynamik beim Aufbau internationaler Lieferketten wird grüner Wasserstoff kurz- und mittelfristig nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Daher ist der Aufbau dezentraler Elektrolysekapazitäten zur Deckung des künftigen regionalen Wasserstoffbedarfs durch eine kontinuierliche Förderung regionaler Elektrolysekapazität in allen Teilen Deutschlands zu forcieren. Dazu werden unverzüglich die ausstehenden Förderinstrumente des Bundes zur Förderung der Wasserstoffproduktion wie Carbon Contracts for Difference (CCfD) benötigt.
  5. Der kürzlich veröffentlichte delegierte Rechtsakt der Europäischen Kommission zur Definition von grünem Wasserstoff im Verkehrssektor dient als Kompromiss zunächst für entsprechende Investitionssicherheit. So ist die Rechts- und Planungssicherheit, die mit der jetzigen Regelung einhergeht, wichtig für den Markthochlauf einer Wasserstoffwirtschaft. Der delegierte Rechtsakt lässt es Mitgliedstaaten offen, die vier Jahre lang verhandelten Kriterien für grünen Wasserstoff zu verschärfen bzw. zusätzliche Anforderungen zu stellen. Mit Blick auf die mühevoll erreichte Planungssicherheit appellieren Bayern und Nordrhein-Westfalen an die Bundesregierung, hiervon keinen Gebrauch zu machen und der Branche nun die Möglichkeit zu geben, den oben beschriebenen Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft nun zügig voranzutreiben. Darüber hinaus fordern sie die Bundesregierung auf, die EU-Vorgaben des delegierten Rechtsaktes zügig in nationales Recht umzusetzen.
  6. Für erneuerbaren Wasserstoff aus biogenen Quellen, wie Wasserstoff aus Pyrolyse oder Dampfreformierung, ist eine Anrechenbarkeit auf die Treibhausgasminderungsquote im Verkehr bereits in der RED II und im BImSchG verankert. Die Anrechnung von Wasserstoff aus biogenen Quellen soll bereits ab dem 1. Juli 2023 gemäß § 37b Abs. 8 Satz 3 BImSchG möglich sein. Die beiden Länder fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich die erforderliche Rechtsverordnung hierfür zu erlassen.
  7. Nordrhein-Westfalen und Bayern betonen gegenüber der Bundesregierung, dass Wasserstoff-Projekte in Deutschland aktuell vor großen Herausforderungen stehen. Die Gründe sind vielfältig. Selbst die für den Hochlauf elementar wichtigen IPCEI-Wasserstoff-Projekte sind durch den Verzug im Verfahren und die Haltung der Kommission zur Einstufung als IPCEI von ganzen Projektgruppen gefährdet. Die dadurch entstehenden Risiken, dass sich Investitionsentscheidungen zum jetzigen, entscheidenden Zeitpunkt aufgrund fehlender Rahmenbedingungen so verzögern, dass eine Realisierung ungewiss wird, sollten unbedingt vermieden werden. Bayern und Nordrhein-Westfalen bitten daher die Bundesregierung, sich gegenüber der EU-Kommission für eine umgehende und nennenswerte Beschleunigung des IPCEI-Verfahrens einzusetzen.
  8. Um schnellstmöglich diese notwendigen Rahmenbedingungen für den erfolgreichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu schaffen, ist eine enge und transparente Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern notwendig. Bund und Länder sollten gemeinsam Lösungen entwickeln. Mit Blick auf die nicht unerheblichen finanziellen Beiträge der Länder im Rahmen der IPCEI-Projekte oder die Vorsorge personeller Ressourcen für Planungs- und Genehmigungsverfahren erscheint Nordrhein-Westfalen und Bayern eine regelmäßige Einbindung der Länder mehr als gerechtfertigt. Dies gilt auch für die Umsetzung des Nationalen Innovations- und Technologiezentrums Wasserstofftechnologie, welches konsequent weiter vorangetrieben werden sollte.

3. Innovation

  1. Bayern und Nordrhein-Westfalen verfügen über herausragende Talente der KI-Entwicklung und vielfältige Bedarfe bei der Anwendung von KI-getriebener Technologie. Zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit beider Länder soll das Potential landesübergreifender Kooperationen künftig intensiver genutzt werden. Zu diesem Zweck werden die Bayerische KI-Agentur und KI-NRW als zentrale Vernetzungsinitiativen der beiden Länder in einen Austausch treten. Ziel ist dabei die Identifikation von möglichen Partnern in Wissenschaft und Wirtschaft für die Durchführung innovativer landesübergreifender Projekte im Bereich der KI.
  2. Als führende Standorte für KI-Entwicklung und -Anwendung sind Bayern und Nordrhein-Westfalen an der Bund-Länder-Initiative zur Errichtung eines Netzwerks von ausgewählten KI-Kompetenzzentren beteiligt. Dabei verfügen die beiden geförderten Einrichtungen, das Munich Center for Machine Learning und das Lamarr Institute for Machine Learning and Artificial Intelligence, über ein besonderes Potential für die wissenschaftliche Zusammenarbeit auch auf bilateraler Ebene. Die Zentren werden daher prüfen, ob in der Forschung und in der wissenschaftlichen Ausbildung noch intensiver kooperiert werden kann, um bislang ungenutzte Synergien zu heben.
  3. Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen auf dem Zukunftsfeld der Quantentechnologie die langjährige und erfolgreiche Kooperation zwischen den Forschungseinrichtungen und Universitäten sowie den Unternehmen des Munich Quantum Valleys und von EIN Quantum NRW weiter ausbauen. Die an den Quanteninitiativen beider Länder beteiligten Wissenschaftseinrichtungen werden gebeten, Möglichkeiten für eine Intensivierung der landesübergreifenden Zusammenarbeit zu prüfen. Auch Unternehmen sind eingeladen, ihre Mitarbeit an der landesübergreifenden Zusammenarbeit zu intensivieren. So gelingt es, die Innovationskraft beider Länder weiter zu stärken.
  4. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Bayerische Staatsregierung unterstützen die von ihnen mitfinanzierten Höchstleistungsrechenzentren, das Jülich Supercomputing Centre des Forschungszentrums Jülich und das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, nachhaltig bei Konzeption, Beschaffung und Betrieb innovativer Exascale- und Quantencomputer. Sie bestärken die beiden Zentren darin, ihre erfolgreiche Zusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene weiter fortzusetzen.
  5. Bayern und Nordrhein-Westfalen werden im Rahmen der Verwaltungs-digitalisierung im Sinne einer Nachnutzungskoalition noch enger zusammenarbeiten und die Zusammenarbeit durch Initiativen wie etwa den Leistungsbezug von EfA-Leistungen aus Nordrhein-Westfalen durch Bayern, das Angebot von BayernPackage-Leistungen an Nordrhein-Westfalen sowie eine mögliche Kooperation der d-NRW AöR einerseits und der BayKommun AöR sowie der byte – Bayerische Digitalagentur GmbH andererseits ausgestalten.
  6. Angesichts der fortschreitenden technischen Innovationen sowohl in der Wirtschaft als auch in privaten Haushalten sind sich Nordrhein-Westfalen und Bayern einig, dass die Digitalisierung Voraussetzung für eine moderne und zukunftsfähige öffentliche Verwaltung ist. Trotz der bereits erreichten Meilensteine müssen insbesondere die Steuerverwaltungen weiterhin ihre komplexen Prozesse durch einen gezielten Ausbau der technischen Basis und die Implementierung von digitalen Innovationen so steuern, dass sie ihre Aufgaben auch langfristig effizient, bürgernah und in hoher Qualität erfüllen. Hierzu könnten weitere Verbesserungen der digitalen Arbeitsabläufe und agile, bürgerorientierte Entwicklung, das Ausschöpfen der Potentiale verwaltungsübergreifender Schnittstellen und Infrastrukturen (auch länderübergreifend), sichere cloudbasierte Daten- und Betriebsplattformen (Cyber Resilience), die Nutzung der elektronischen Steuerakte sowie ein verstärkter Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), beispielsweise durch den Einsatz von regelbasierten Entscheidungsassistenzsystemen, angestrebt werden. Für die Umsetzung dieser Verbesserungen setzen sich Nordrhein-Westfalen und Bayern gemeinsam auch im Rahmen des länderübergreifenden Vorhabens KONSENS ein.

4. Gleichwertige Lebensverhältnisse

  1. Die Bayerische Staatsregierung und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen stellen fest, dass die Entwicklung der ländlichen Räume ein wesentlicher Bestandteil der europäischen, nationalen und regionalen Agrarpolitik ist. Sie gewinnt im Hinblick auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands erheblich an Bedeutung. Der wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel sowie die damit verbundenen Veränderungsprozesse stellen die Politik vor weitere Herausforderungen.
  2. Die Bayerische Staatsregierung und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen greifen in ihrer Politik für ländliche Räume diese Herausforderungen auf und stellen die Menschen in den Mittelpunkt. Sie unterstützen Initiativen vor Ort, bei denen sich viele engagierte Menschen für die Bewältigung der Herausforderungen einsetzen.
  3. Die von Bund und Ländern erarbeiteten und von der AMK beschlossenen „Land.Perspektiven 2030“ mit ihren sechs strategischen Handlungsfeldern sind eine wichtige Grundlage für die weitere Politikgestaltung. Sie formulieren bedeutsame mittelfristige Ziele der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE). Sie setzen wichtige Impulse zur Weiterentwicklung des Förderbereiches „ILE“ der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ als dem wichtigsten nationalen Förderinstrument zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den ländlichen Regionen.
  4. Die Bayerische Staatsregierung und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen stellen jedoch fest, dass die Bundesregierung ihrem Vorhaben zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen bislang noch nicht nachgekommen ist. Sie bedauern die Kürzung der Mittel in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ in den beiden letzten Jahren um 40 Mio. Euro sowie die noch nicht in Angriff genommene angekündigte Flexibilisierung der Anwendbarkeit.
  5. Die Bayerische Staatsregierung und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen halten die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen für zentral. Um dem Auftrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen trotz der enormen Preissteigerungen gerecht zu werden, sind Investitionen insbesondere in eine erreichbare Grundversorgung, attraktive und lebendige Ortskerne, den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel unabdingbar.
  6. Die Bayerische Staatsregierung und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen stellen zudem fest, dass eine Aufgaben- und Arbeitsteilung zwischen Stadt und Land eine Abkehr von verordneten und aus urbaner Sicht formulierten Top-Down-Instrumenten erfordert. Die Bevölkerung im ländlichen Raum muss frühzeitig aktiv einbezogen werden, um deren Belange anzuerkennen, aufzunehmen und ausgeglichene Lösungen zu formulieren. Hierzu hat sich das Regionalbudget als effizientes und unbürokratisches Förderinstrument zur engagierten und eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung bewährt. Mit vergleichsweise geringen Beträgen können zeitnah spürbare Effekte bei der Bildung von Sozialkapital und der Unterstützung des Ehrenamtes erzielt werden. Daher sollte das Regionalbudget zeitnah entfristet werden.
  7. Die Bayerische Staatsregierung und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen halten das Instrument der ländlichen Bodenordnung zur Unterstützung der nachhaltigen Landnutzung für zentral. Damit können Landnutzungskonflikte aufgelöst, resiliente Kulturlandschaften geschaffen, wirksame Beiträge zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung geleistet und dem Flächenverbrauch zielgerichtet entgegengewirkt werden. Ihnen kommt daher bei der Umsetzung nationaler Klimaschutzstrategien oder bei der Beschleunigung und Effektivierung des Naturschutzes im Sinne des Modernisierungspaktes eine besondere Bedeutung zu. Zur Unterstützung der Ländlichen Entwicklung in diesem Maßnahmenbereich ist daher zu prüfen, wie der Bund sich an der Finanzierung bei der Durchführung spezifischer Bodenordnungsverfahren beteiligen kann.
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