Anna Stolz

Pressemitteilungen

01.02.2022

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 1. Februar 2022

1. Schub für Wohnungsbau und Infrastruktur / Bayerische Bundesratsinitiative zur Mobilisierung von Grundstücken

Die Wohnraumversorgung ist in Bayern und Deutschland mittlerweile zu einer sehr großen Herausforderung geworden. Nicht selten stellt eine zu hohe Steuerbelastung für Bürgerinnen und Bürger ein wesentliches Hemmnis dar, Grund und Boden für Wohnbau zu veräußern. Das gleiche Problem tritt beim Flächenerwerb für öffentliche Infrastrukturprojekte auf. Betroffen ist unter anderem der Stromnetzausbau, ohne den die Energiewende nicht gelingen kann. Der Ministerrat hat deshalb in seiner heutigen Sitzung eine Bundesratsinitiative Bayerns beschlossen, um die Verkaufsbereitschaft von Grundstückseigentümern zu erhöhen:

• Begünstigung von Reinvestition und Kleinflächen:
Grundstücke gewinnen über die Jahre oft enorm an Wert. Bei einem Verkauf im betrieblichen Bereich drohen hohe Steuern. Deshalb müssen die aktuell bestehenden Möglichkeiten für eine steuerbegünstigte Investition des Verkaufserlöses (Reinvestition) erweitert werden. Zusätzlich sollen bestimmte Kleinflächen steuerfrei an die öffentliche Hand verkauft werden können, um die Verkaufs- und Investitionsbereitschaft noch weiter zu erhöhen.

• Pauschaler Steuersatz von 25 Prozent:
Eine steuerbegünstigte Reinvestition des Verkaufserlöses oder ein steuerbefreiter Verkauf wird nicht immer möglich sein. In diesen Fällen soll der Veräußerungsgewinn pauschal mit 25 Prozent besteuert und damit ein weiterer steuerlicher Anreiz gesetzt werden.

• Zukunftsfähiger Betriebsübergang von Land- und Forstwirtschaft:
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft müssen der Substanzerhalt und die Zukunftsfähigkeit der Betriebe im Fokus stehen. Daher bedarf es gesonderter Steuerfreibeträge für die Tilgung von betrieblichen Altschulden und die Abfindung von Miterben, die nicht Hoferbe werden.

• Flexibilisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer:
Um zielgerichtet auf das ausgeprägte regionale Preisgefälle am Grundstücksmarkt reagieren zu können, sollen die Länder wesentliche Aspekte der Erbschaft- und Schenkungsteuer selbst regeln dürfen. Außerdem soll die Höhe des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Grunderwerbsteuer-Freibetrags für den Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums Sache der Länder werden.

• Erleichterungen für Stromnetzausbau:
Abgesehen davon kann mit der vorgeschlagenen Einführung einer Steuerbefreiung für Stromtrassenentschädigungen der erforderliche Stromnetzausbau vorangetrieben und so ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden.

2. Staatsregierung setzt Unterstützung der Pflegeeinrichtungen lückenlos fort / Coronabedingter Ausgleich von Investitionskosten wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert

Bayern unterstützt weiter die Pflegeeinrichtungen in der Corona-Pandemie. So erhalten vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen weiterhin einen Ausgleich für coronabedingte Mindereinnahmen. Das hat der Ministerrat am Dienstag in München beschlossen. Die Staatsregierung würdigt damit die Bedeutung der vollstationären Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen für die Betreuung und Versorgung der Pflegebedürftigen gerade auch in der Corona-Pandemie.

Grundsätzlich können Pflegeeinrichtungen Investitionskosten auf die Bewohnerinnen und Bewohner umlegen. Da aufgrund der Corona-Pandemie weniger Menschen in der Tagespflege sowie in der vollstationären Pflege betreut werden, führt dies zu Mindereinnahmen. Konkret wird daher für Tagespflegeeinrichtungen ein Ausgleich in Höhe von 90 Prozent der Mindereinnahmen als freiwillige Leistung durch den Freistaat Bayern gewährt, für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Höhe von 80 Prozent.

Dieser Ausgleich galt zunächst bis zum 31.12.2021. Die hierfür maßgebliche Richtlinie Corona-Pflege-Investitionsumlage wird rückwirkend und somit lückenlos für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen bis zum 30.06.2022 verlängert. Hierfür werden neun Millionen Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt. Dies wird unbürokratisch umgesetzt: Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen, die bereits bis zum 30.11.2021 einen Antrag gestellt haben, gelten die Anträge auch für den verlängerten Ausgleichszeitraum als gestellt.

Aufgrund der durch die coronabedingten geringeren Belegung entstehenden finanziellen Belastungen der Pflegeheime und Tagespflegeeinrichtungen besteht die Gefahr, dass die Einrichtungen diese Mindereinnahmen nicht mehr schultern können. Angesichts der demografischen Entwicklung werden Pflegeplätze jedoch auch zukünftig dringend benötigt. Deshalb ist eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen ein wichtiges und notwendiges Signal an die betroffenen Einrichtungen.

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