Anna Stolz

Pressemitteilungen

12.07.2022

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. Juli 2022

1. Bayern investiert rund 60 Mio. Euro in moderne Aus- und Fortbildung im Handwerk / Mit „Handwerk Innovativ“ neue Produkte, neue Produktionstechniken und neue Märkte erschließen / Durch gezielte Berufsorientierung junge Generation für das Handwerk begeistern

Das Handwerk ist eine tragende Säule für die wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung in den bayerischen Regionen. Auch für die Bewältigung der Energiewende sind leistungsfähige und technologiekompetente Handwerksbetriebe unabdingbar. Gleichzeitig stellt der Fachkräftemangel eine gewaltige Herausforderung für das Handwerk dar. Die Staatsregierung hat deshalb heute ein vierteiliges Maßnahmenpaket beschlossen, um die Zukunftssicherung des bayerischen Handwerks weiter auszubauen:

  1. Die Bayerische Staatsregierung wird den Bau neuer, digital und technologisch hochmoderner Bildungszentren des Handwerks unterstützen. Aktuell geplante Maßnahmen der Handwerkskammern und Innungen haben ein Gesamtvolumen von rund 190 Mio. Euro und beinhalten sowohl die Modernisierung bestehender als auch den Bau neuer Bildungszentren. Ziel ist es, verstärkt Technologie- und Digitalkompetenz ins Handwerk zu tragen. Die Staatsregierung wird hierfür im Wege der Kofinanzierung in den kommenden Jahren rund 57 Mio. Euro bereitstellen.
  2. Der berufspraktische Unterricht in den überbetrieblichen Bildungszentren des Handwerks wird ab 2023 um über 2 Mio. Euro pro Jahr aufgestockt. Die „überbetriebliche Lehrlingsunterweisung“ stellt sicher, dass die Auszubildenden unabhängig von der Spezialisierung des Ausbildungsbetriebs sowie der Betriebsgröße ihren Beruf umfassend und auf modernstem technologischem Niveau erlernen können. Den ohnehin durch Fachkräftemangel, Materialengpässe und explodierende Energiekosten belasteten Handwerksbetrieben sollen dabei keine zusätzlichen Belastungen durch Kostensteigerungen im Ausbildungsbereich entstehen.
  3. Das erfolgreiche Förderprogramm „Handwerk Innovativ“ wird über den 31. Dezember 2022 hinaus verlängert und erweitert. Damit sollen die bayerischen Handwerksorganisationen auch künftig in die Lage versetzt werden, neuen technologische Entwicklungen mit eigenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu begegnen. Dazu zählen etwa der 3-D-Druck, kollaborative Roboter (Cobots), Künstliche Intelligenz oder die Anwendung der 5G-Übertragungstechnik. Zudem werden die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Handwerksorganisationen und Hochschulen weiter verbessert.
  4. Das Wirtschafts- und das Kultusministerium werden sich mit dem Bayerischen Handwerkstag darüber abstimmen, wie berufsorientierende Angebote des Handwerks (insbesondere der jeweiligen regionalen überbetrieblichen Bildungszentren der Handwerksorganisationen) in die bereits an den Schulen etablierten Maßnahmen der beruflichen Orientierung eingebunden werden können.

2. Die Bayerische Staatsregierung führt mit dem Schuljahr 2022/2023 einen verpflichtenden „Tag des Handwerks“ an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen im Freistaat ein

Das Handwerk bildet mit seinen vorwiegend kleinen und mittleren Betrieben das Rückgrat der bayerischen Wirtschaft. Als Arbeitgeber, Ausbilder und Wirtschaftsmotor trägt es entscheidend zur Sicherung des Wohlstands und der Entwicklung der Gesellschaft bei. Daher führt die Staatsregierung mit dem Schuljahr 2022/2023 einen verpflichtenden „Tag des Handwerks“ an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen ein.

Ziel des „Tag des Handwerks“ ist es, Schülerinnen und Schülern handwerkliche Tätigkeiten näher zu bringen und die attraktiven Berufsfelder des modernen Handwerks begleitend zum Unterricht praxisnah vorzustellen, etwa durch Betriebsbesichtigungen, Projektarbeiten in den Betrieben oder die praxisnahe Vorstellung der Ausbildungsberufe durch Auszubildende. Dabei sollen insbesondere auch die Vorzüge der dualen Ausbildung und die daran anschließenden vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten dargestellt werden.

Die Durchführung des „Tags des Handwerks“ ist für die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen verbindlich und in erster Linie für die Jahrgangsstufen vorgesehen, in denen ein besonderer Fokus auf der Berufsorientierung liegt.

Für die Durchführung sollen Schulen und regionale Handwerksbetriebe bzw. Handwerkskammern in enger Abstimmung vor Ort regional geeignete Termine bestimmen. Die konkrete Ausgestaltung des „Tags des Handwerks“ liegt in der Verantwortung der Handwerksbetriebe. Die Lehrkräfte sind in die Organisation des Tags des Handwerks eingebunden und bereiten die Teilnahme im Unterricht inhaltlich vor.

3. Familienpakt Bayern hat erfolgreich Wertewandel angestoßen / Bisher über 1.200 Paktpartner aus der Wirtschaft / Freistaat setzt Familienpakt fort

Eine familienfreundliche Arbeitswelt zu schaffen, ist eine Zukunfts- und Daueraufgabe. Der Familienpakt Bayern hat dazu mit seinen über 1.200 Mitgliedern in der bayerischen Unternehmenswelt erfolgreich einen Wertewandel angestoßen. Dieser soll jetzt weiter ausgeweitet, begleitet und noch tiefer in der Unternehmenskultur verankert werden. Die Staatsregierung hat heute den Grundstein für eine erfolgreiche Fortsetzung des Familienpakts nach 2023 gelegt.
Familienfreundlichkeit ist ein klares Win-win: Beschäftigte und Unternehmen profitieren gleichermaßen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig familienfreundliche Personalpolitik ist. Dabei kommt es nicht auf die Größe, die Branche oder den Standort eines Unternehmens an. Vielmehr geht es darum, passgenaue Lösungen für den jeweiligen Betrieb und seine Beschäftigten zu entwickeln. Bayerische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die familienfreundliche Maßnahmen umsetzen, können Mitglied bzw. Netzwerkpartner im „Familienpakt Bayern“ werden. Der Familienpakt unterstützt sie bei der Planung und Implementierung familienfreundlicher Maßnahmen.

Die Bayerische Staatsregierung hat gemeinsam mit den drei größten bayerischen Wirtschaftsverbänden – dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und dem Bayerischen Handwerkstag – bereits 2014 den Familienpakt Bayern gegründet, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern und Impulse in der Unternehmenswelt und Gesellschaft zu setzen. Weitere Informationen unter http://www.familienpakt-bayern.de.

4. Bayern startet Offensive für die Hochschulmedizin / Modernes Uni-Klinik-Gesetz stärkt bayerische Universitätsklinika / Geriatronik-Zentrum in Garmisch-Partenkirchen für neue Perspektiven in der Pflege / Weiterentwicklung des Universitätsklinikums Würzburg

Die Staatsregierung startet eine Offensive für die Hochschulmedizin. Die sechs bayerischen Universitätsklinika bringen die ganze Breite der medizinischen Wissenschaft auf höchstem Niveau in Forschung, Lehre und Krankenversorgung ein. So kommt ihre wissenschaftliche Spitzenstellung den Patientinnen und Patienten unmittelbar zugute. Gerade die COVID19-Pandemie hat gezeigt, wie stark die Gesundheit der Bevölkerung von der schnellen Übertragung von Erkenntnissen der medizinischen Forschung in die Krankenversorgung abhängt und wie wichtig die Zusammenarbeit untereinander sowie mit weiteren Partnern ist.

Das Bayerische Universitätsklinikagesetz wird modernisiert, damit die Einrichtungen ihr volles Potenzial in Lehre, Forschung und Patientenversorgung angesichts aktueller und kommender Herausforderungen optimal entfalten können. Dabei stehen die Aspekte Translation, Kooperation und Innovation im Mittelpunkt:

  • Der Transfer- und Innovationsgedanke des Bayerischen Hochschulinnovationgesetzes soll auf die Universitätskliniken übertragen werden. Dies begünstigt den Transfer von Erkenntnissen der medizinischen Forschung in die Praxis der Krankenversorgung. Zudem soll für Universitätskliniken die Gründung von Unternehmen und die Beteiligung an Unternehmen vereinfacht werden.
  • Die Zusammenarbeit der Universitätskliniken untereinander und mit hochschulexternen juristischen Personen des öffentlichen Rechts soll stärker als bisher ermöglicht werden. So sollen die Kliniken und ihre Kooperationspartner gemeinsame Einrichtungen schaffen können wie z.B. Zentren für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und für die Übertragung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Krankenversorgung.
  • Die Universitätskliniken sollen in größerem Umfang als bisher selbst als Bauherren auftreten können. Sie sollen deutlich mehr Handlungsspielraum bei Bauprojekten erhalten.
  • Die Nutzung von Patientendaten für die Forschung soll unter Wahrung des erforderlichen datenschutzrechtlichen Schutzniveaus vereinfacht werden.

In Garmisch-Partenkirchen startet die Staatsregierung den TUM Campus für Geriatronik sowie die KI-Mission Robo.Care. Damit sollen Forschung und Anwendung von Assistenzrobotik zur Unterstützung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit weiter ausgebaut werden. Der Ministerrat beauftragt das Wissenschaftsministerium, das Konzept zum Ausbau des TUM Campus für Geriatronik in Garmisch-Partenkirchen schrittweise umzusetzen. Geplant ist ein integrierter Bildungs- und Forschungscampus mit angeschlossenen, von externen Partnern betriebenen Pflegeheimen mit Pflegeausbildung und betreuten Wohnformen. Diese Verschränkung soll den Transfer von Ergebnissen der Grundlagen- und anwendungsbezogenen Forschung in die Praxis und Ausbildung ermöglichen und der Forschung zugleich Impulse aus der Anwendung geben. Damit wird der Campus beste Bedingungen für innovative Gesundheitstechnologien Made in Bayern bieten. Mit der Mission Robo.Care werden zentrale Kl.Robotik-Technologien weiterentwickelt zu alltagstauglichen Anwendungen für den Medizin- und Gesundheitssektor. Der Freistaat stellt so die Weichen für einen zukunftsfähigen Gesundheits- und Pflegesektor.

Außerdem bringt die Staatsregierung die geplanten Neubauten der Kopfkliniken und des Zentrums Frauen-Mutter-Kind im Rahmen der Weiterentwicklung des Universitätsklinikums Würzburg voran. Im ersten Bauabschnitt sind der zeitnahe Neubau der Kopfkliniken und des Zentrums Frauen-Mutter-Kind mit einer Nutzungsfläche von rund 30.000 Quadratmeter für die Unterbringung der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Augenklinik, Frauenheilkunde, Operationssäle, Intensivpflege sowie Zentraleinrichtungen vorgesehen. Für diese Maßnahme inklusive Erschließung und Bau einer Energiezentrale wird der Freistaat rund 1,4 Milliarden Euro investieren. Der zweite Bauabschnitt soll in etwa die gleiche Quadratmeter-Größe umfassen und neben über 300 Planbetten u.a. Notaufnahme, Kinderchirurgie und -urologie, Kinder- und Jugendmedizin, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Neuroradiologie und einen OP-Bereich beherbergen.

5. Bayern unterstützt Verkehrsunternehmen auch 2022 massiv / 380 Millionen Euro zusätzliche Landesmittel für ÖPNV-Rettungsschirm

Ein leistungsfähiger ÖPNV ist unverzichtbares Rückgrat für die Mobilität der Bevölkerung. Die Pandemie-Jahre haben den Nahverkehr hart getroffen. Trotz hoher Einnahmeverluste haben die Aufgabenträger des ÖPNV gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen ihr Angebot dauerhaft aufrechterhalten. Möglich wurde das unter anderem durch einen umfangreichen ÖPNV-Rettungsschirm von Bund und Ländern, mit dem in den vergangenen beiden Jahren die Ausfälle bei den Fahrgeldeinnahmen ausgeglichen wurden.

Auch im laufenden Jahr benötigen die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen finanzielle Unterstützung. Für den Freistaat muss im Jahr 2022 mit pandemiebedingten Mindereinnahmen von bis zu 677 Millionen Euro gerechnet werden. Obwohl der Bund politisch zugesagt hat, sich hälftig am Rettungsschirm zu beteiligen, hat Bayern bislang für dieses Jahr nur Mittel in Höhe von 254 Millionen Euro erhalten. Ob noch weitere Mittel seitens des Bundes nach Bayern fließen werden, ist momentan leider nicht absehbar. Um eine existenzielle Gefährdung vieler bayerischer Verkehrsunternehmen zu verhindern, hat die Staatsregierung heute beschlossen, die bisher verfügbaren Mittel von 43 Millionen Euro um weitere 380 Millionen Euro an zusätzlichen Landesmitteln für den ÖPNV-Rettungsschirm aufzustocken.

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