Anna Stolz

Pressemitteilungen

14.02.2023

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 14. Februar 2023

1. Ausländische Pflegefachkräfte können künftig schneller in Bayern arbeiten / Ministerrat beschließt „Fast Lane“ (Überholspur) / Einreise- und Anerkennungsverfahren werden stärker verzahnt und gestrafft

Bayern hat die Weichen dafür gestellt, dass ausländische Pflegefachkräfte künftig schneller Personallücken im Freistaat schließen können. Der Ministerrat beschloss am Dienstag in München eine entsprechende Drei-Säulen-Strategie für eine „Fast Lane“, also für eine Überholspur durch Beschleunigungsmaßnahmen im Bereich des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens, im berufsrechtlichen Anerkennungsverfahren sowie durch Maßnahmen zur stärkeren Verzahnung beider Bereiche. Das Verfahren im Bereich der Pflegefachkräfte soll als Pilotierung für andere Fachkraftbereiche dienen.
Damit trägt Bayern sowohl dem gestiegenen Bedarf an ausländischen Pflegefachkräften Rechnung als auch der wachsenden Zahl ausländischer Fachkräfte, die an einer Beschäftigung in Bayern interessiert sind. Ein Meilenstein ist die Zentralisierung des Anerkennungsverfahren beim Landesamt für Pflege (LfP) zum 1. Juli 2023. Dies ist die Grundlage für eine bayernweit einheitliche, standardisierte, digitalisierte und zügige Verfahrensabwicklung und ein bedeutender Schritt, um die Attraktivität Bayerns für die dringend benötigten Pflegefachkräfte zu stärken. Bislang sind hierfür die sieben Bezirksregierungen zuständig.

Auch im Verwaltungsvollzug und in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit werden weitere Beschleunigungspotentiale gehoben. Dafür ergreifen das für das Berufsrecht zuständige Gesundheits- und Pflegeministerium, das für das Aufenthaltsrecht zuständige Innenministerium und das koordinierend für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zuständige Arbeitsministerium ressortübergreifend Maßnahmen mit dem Ziel, Beschleunigungseffekte durch Synergien herbeizuführen.

Mit der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) und der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) bestehen zwei Stellen bei der Regierung von Mittelfranken, die schon heute eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Mit der neuen „Fast Lane“ für Pflegeberufe ab 1. Juli 2023 wird dieses Zusammenspiel weiter optimiert. Dies geschieht zum einen durch eine Zentralisierung von beschleunigten Fachkräfteverfahren für Pflegefachkräfte bei der ZSEF und zum anderen durch eine effizientere Zusammenarbeit zwischen ZSEF, LfP und KuBB, die schon heute zu allen Fragen der Anerkennung berät und so einen wesentlichen Beitrag zu schnellen Anerkennungsverfahren leistet.

2. Fortschritte beim Netzausbau / Bayern für Einstieg des Bundes bei Netzbetreiber / mehr Personal für den Ausbau Erneuerbarer Energien

Das Sonnenland Bayern war 2022 bundesweit Spitzenreiter beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Der Zubau erfordert jedoch auch eine Stärkung der Stromnetze. Hier gibt es spürbare Fortschritte: Mitte Januar genehmigten die bayerischen Behörden per Planfeststellungsbeschluss den ersten von drei Abschnitten des Ausbauprojekts Altheim (Niederbayern) – St. Peter (Oberösterreich). Der Bau soll zeitnah beginnen. Die Höchstspannungsleitung erleichtert auch den Transport von Ökostrom zu österreichischen Pumpspeichern. Daneben wurde Ende 2022 ein Teilabschnitt des Ostbayernrings in Oberfranken in Betrieb genommen (ebenfalls 380kV-Höchstspannungsebene). Ein weiterer Abschnitt befindet sich bereits im Bau. Eine Vielzahl weiterer Übertragungsnetzvorhaben befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren. Auf den vom Bund und den Übertragungsnetzbetreibern verantworteten Bau der Stromautobahnen SuedLink und SuedOstLink hat Bayern indes nur begrenzten Einfluss. Allerdings kommt im Verteilnetzbereich eine Welle an Verfahren auf die bayerischen Genehmigungsbehörden zu.

Aufmerksam beobachtet die Staatsregierung die Gespräche über einen Verkauf des Netzbetreibers TenneT zwischen dem niederländischen Staat als derzeitigem Eigentümer und dem Bund. TenneT trägt die Verantwortung für das Überragungsnetz in weiten Teilen Bayerns. In der vergangenen Woche stellte der Netzbetreiber einen Verkauf seines Deutschland-Geschäfts an den Bund in Aussicht. Der mögliche Einstieg des Bundes darf zu keinen Verzögerungen beim Leitungsausbau in Deutschland und in Bayern führen.

Um die Verfahren beim Ausbau Erneuerbarer Energien zu beschleunigen, stockt Bayern das Personal bei den Genehmigungsbehörden auf. Die Staatsregierung hat heute über dessen Verwendung bei den Regierungen beraten. Die von Bayern im Herbst 2022 beschlossenen 100 zusätzlichen Stellen werden dort eingesetzt, wo der Bedarf und Nutzen am größten ist. Um eine gute Zusammenarbeit zu gewährleisten, sollen unter anderem bereichsübergreifende Expertenteams an den Regierungen gebildet werden. Die Stellen werden im Expressverfahren besetzt: Die Ausschreibungen sollen noch vor Abschluss des Haushaltsverfahrens im Bayerischen Landtag beginnen, um keine Zeit zu verlieren und die Stellen unmittelbar nach den Haushaltsbeschlüssen des Parlaments zu besetzen.

3. Bayern beschließt Regionalprämie für Lehrkräfte

Die Bayerische Staatsregierung bringt die „Regionalprämie“ für Lehrkräfte auf den Weg. Lehrkräfte aus Bayern und anderen Bundesländern sollen – zunächst bis 2025 – einmalig 3.000 Euro (brutto) erhalten, wenn sie sich für den Einsatz an einer Schule in einer Region entscheiden, in der ein besonderer Personalbedarf besteht. Für diese weitere Maßnahme zur Lehrkräftegewinnung sollen zunächst 1,5 Millionen Euro vorgesehen werden. Die „Regionalprämie“ soll bereits zur Einstellungsrunde für das kommende Schuljahr ausbezahlt werden. Sie ist neben den umfangreichen Kampagnen für Quereinsteiger und Lehramtsstudierende ein weiterer Baustein zur Personalakquise für die Schulen im Freistaat.

4. Bayern übernimmt GEMA-Gebühren für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von ehrenamtlichen Organisationen

Bürgerschaftliches Engagement ist unverzichtbarer Bestandteil der bayerischen Gesellschaft. Die Staatsregierung stärkt das Ehrenamt mit guten Rahmenbedingungen. Dabei ist das Thema Bürokratieabbau wichtig für die Zukunftsfähigkeit des Ehrenamts. Denn die Ehrenamtlichen sollen nicht mit bürokratischen Hemmnissen belastet werden, sondern sich auf ihr Engagement konzentrieren können.

Themen, die von Ehrenamtlichen häufig als sehr aufwendig und belastend empfunden werden, sind aufgrund des Urheberrechts die Abrechnung mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und die Kosten für musikalische Darbietungen bei Veranstaltungen. Um die Ehrenamtlichen zukünftig in diesem Zusammenhang von Bürokratie und Kosten zu entlasten, hat der Ministerrat das Arbeitsministerium ermächtigt, einen entsprechenden Pauschalvertrag mit der GEMA abzuschließen. Damit können Ehrenamtliche in Bayern Musikveranstaltungen ohne Zahlung von GEMA-Gebühren durchführen, wenn diese für Besucher kostenlos sind. Das betrifft in Bayern im Jahr 2023 über 45.000 Veranstaltungen. Die Kosten für den Freistaat Bayern betragen 1,5 Mio. Euro pro Jahr.

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