Anna Stolz

Pressemitteilungen

18.04.2023

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 18. April 2023

1. Start des Deutschlandtickets am 1. Mai läuft planmäßig / Ab Herbst in Bayern 29 Euro-Deutschlandticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende

Wenige Wochen vor dem Start Deutschlandtickets am 1. Mai mit einem Einführungspreis von 49 Euro läuft die Umsetzung in Bayern gut. Mit einem bayernweiten Onlineportal für einfache und schnelle Finanzierung unterstützt der Freistaat Verkehrsunternehmen und -verbünde und sorgt mit Abschlagszahlungen von Anfang an für deren Liquidität. Für die künftige Weiterentwicklung des Deutschlandtickets fordert der Freistaat den Bund auf, frühzeitig einen verlässlichen Zeitplan vorzulegen und für die nötige Klarheit bei der Finanzierung zu sorgen.

Der Ministerrat hat beschlossen, das Deutschlandticket ab 1. September 2023 für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende ermäßigt auf 29 Euro anzubieten.

Um bestehende Semestertickets der Hochschulen erhalten zu können, können diese Solidarmodelle in das Ermäßigungsticket integriert werden. Der Gesamtpreis aus einem örtlichen Solidarticket und einem freiwilligen monatlich kündbaren Aufpreisticket soll 29 Euro je Monat (174 Euro je Semester) betragen. In Summe bleibt es so bei den 29 Euro pro Monat für das deutschlandweit gültige Ticket.

Damit es nicht zu Ungleichheiten zwischen Auszubildenden und Schülern im vergleichbaren Alter kommt, sollen für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse durch eine Absenkung der Familienbelastungsgrenze die Kosten für den Schulweg ebenfalls auf 29 Euro sinken. Diese Änderung wird zum neuen Schuljahr, also noch 2023 umgesetzt.

2. Bayern fördert emissionsfreien Busverkehr im ÖPNV

Der Freistaat hat sich zum Ziel gesetzt, bis spätestens zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird dazu die vollständige Umstellung auf „Klimabusse“ mit klimafreundlichen Antrieben angestrebt. Der Wechsel der Antriebe ist eine Mammutaufgabe, bei der der Freistaat die Verkehrsunternehmen unterstützt. Seit 2022 ist die Busförderung deswegen neu auf Klimabusse ausgerichtet. Der Freistaat fördert Klimabusse seitdem vorrangig und mit höheren Festbeträgen. Auch bei den antriebsbedingten Mehrkosten springt der Freistaat ein, sollte der Bund eine Förderung ablehnen. Im vergangenen Jahr konnten so fast 200 Klimabusse gefördert werden, wovon 120 einen Elektroantrieb haben. In diesem Jahr sind bereits fast 400 Klimabusse zur Förderung angemeldet worden. Darunter sind 300 Elektrobusse und erstmals auch über 30 Busse mit Wasserstoffantrieb. Übergangsweise werden auch emissionsarme Fahrzeuge, etwa mit Biogasantrieb, gefördert. Gleichzeitig sorgt der Freistaat für ausreichende Ladeinfrastruktur. Im vergangenen Jahr wurden dafür Zuwendungsbescheide für 14 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 18 Mio. Euro erteilt.

3. Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern / Anpassung der Regelung für den Schülerverkehr

Mit der Einführung des Deutschlandtickets muss auch die bisherige Regelung der ÖPNV-Finanzierung für den Schülerverkehr angepasst werden. Nun hat der Ministerrat auf den Weg gebracht, dass bayerische Verkehrsunternehmen auch nach 2023 einen Ausgleich für nicht gedeckte Kosten in Folge einer rabattierten Beförderung von Schülerinnen, Schülern, Auszubildenden und Studierenden erhalten. In Zukunft werden die Mittel den Aufgabenträgern, also den Landkreisen und kreisfreien Städten, zugewiesen. Damit stärkt Bayern die kommunale Selbstverwaltung und ermöglicht es den Kommunen, den ÖPNV im Interesse der Menschen vor Ort zu gestalten. Sie können entweder weiterhin auf bewährte Schulbusverkehre setzen oder zum Beispiel den Schülerverkehr in den allgemeinen ÖPNV einbinden und damit weiteren Fahrgästen eröffnen. Ab 2025 sollen solche Angebotsverbesserungen durch ein Bonussystem honoriert werden. Der Staatsregierung ist es wichtig, dass bei der Reform die Interessen der Verkehrsunternehmen berücksichtigt werden, insbesondere auch der kleinen und mittelständischen Busunternehmen im ländlichen Raum. Bestehende Verträge sind abgesichert, außerdem werden die Mittel einer strengen Zweckbindung für den Ausbildungsverkehr unterliegen. Die Neuregelung sorgt somit für bessere Planbarkeit bei den Aufgabenträgern und stärkt insgesamt den ÖPNV in Bayern.

4. Bayern drängt auf Aufnahme weiterer Autobahnprojekte in Bundesliste

Die Bayerische Staatsregierung setzt sich nach den Beschlüssen des Bundes zur Beschleunigung von Autobahnausbaumaßnahmen dafür ein, dass für weitere wichtige Ausbauprojekte im Freistaat das „überragende öffentliches Interesse“ anerkannt wird, damit diese ebenfalls beschleunigt umgesetzt werden können. In der aktuellen Liste sind 23 Projekte für Bayern enthalten. Wichtige Ausbauprojekte in Bayern fehlen jedoch in der Auflistung des Bundes. Besonders der Lückenschluss der A 94 ist eines der wichtigsten Autobahnprojekte überhaupt in Bayern und für die Menschen in der ganzen Region von überragendem Interesse. Das gilt auch für den Ausbau der A 3 zwischen Hengersberg und Deggendorf, der A 7 zwischen Hittistetten und Illertissen und der A 96 zwischen Wörthsee und Oberpfaffenhofen. Überdies dürfen aus Sicht der Staatsregierung ebenso wichtige Bundesstraßenprojekte nicht aus dem Blick geraten, für die der Bund ebenfalls eine beschleunigte Umsetzung sicherstellen muss.

5. Staatsregierung fordert Neuberechnung des Netzentwicklungsplans Strom / Bund unterschätzt Strombedarf für klimaneutrale Industrie und Wasserstofferzeugung im Freistaat / Bayern darf nicht von leistungsfähigen Stromnetzen abgeschnitten werden

Die Staatsregierung übt in ihrer heute beschlossenen Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 deutliche Kritik am Planentwurf: Die Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber basieren auf unrealistischen Annahmen. Dies gilt insbesondere für die Annahmen zum Strombedarf der bayerischen Industrie und für die Wasserstofferzeugung sowie zu den Importen aus Österreich. Bayern fordert die Neuberechnung aller Szenarien auf Grundlage belastbarer Daten, um eine unzureichende Planung des Netzausbaus in und nach Bayern zu vermeiden.

Erstens ignoriert der Planentwurf in Teilen die von den Großverbrauchern an die Netzbetreiber gemeldeten Bedarfe. Der zukünftige Strombedarf der bayerischen Industrie wird im Planentwurf dadurch deutlich zu niedrig angesetzt. Als Folge droht ein unzureichender Ausbau der Netzinfrastruktur, was den Wirtschaftsstandort Deutschland gefährden würde. Die Staatsregierung fordert deshalb eine realistischere Planung und Transparenz hinsichtlich der Bedarfsplanung für die bayerische Industrie.

Zweitens droht der Planentwurf den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Bayern auszubremsen. In einem bundesweit einzigartigen Förderprogramm fördert der Freistaat den Aufbau von 50 Elektrolyse-Anlagen zur Herstellung von klimaneutralem Wasserstoff. Jedoch setzt die Bundesnetzagentur in fünf von sechs Planszenarien einen viel zu geringen Strombedarf für die Wasserstofferzeugung in Bayern an. Die Bundesbehörde hat den Netzbetreibern vorgeschrieben, dass Elektrolyseure weit überwiegend in Norddeutschland eingeplant werden sollen. Die Staatsregierung fordert daher, ausreichend Anschlussleistung für neue Elektrolyseure in Bayern vorzusehen.

Drittens rechnet die Bundesnetzagentur mit unrealistisch hohen Stromimporten aus Österreich. Der Planentwurf unterstellt, dass Österreich bis 2045 insbesondere Windkraft weit über den eigenen Bedarf hinaus ausbauen werde. Dadurch könnte bis zu einem Drittel des bayerischen Jahresstromverbrauchs aus der Alpenrepublik importiert werden. Die österreichische Elektrizitätswirtschaft selbst hat jedoch ganz andere Pläne: In ihrer Stromstrategie 2040 sind keine Überschüsse im erforderlichen Umfang vorgesehen, die für den Export zur Verfügung stünden. Daher fordert der Freistaat auch hier eine Neuberechnung der Pläne auf einer realistischen Grundlage.

Am 24. März wurde der erste Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/45 veröffentlicht. Er enthält Berechnungen, welche Stromtrassen neu- beziehungsweise ausgebaut werden müssen, um bundesweite Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen. Die Staatsregierung selbst hat sich mit dem Bayerischen Energieplan 2030 ehrgeizige Ziele für den Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien gesetzt. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien soll bis 2030 auf rund 78 Terawattstunden verdoppelt werden. Unter anderem soll die installierte Leistung von Photovoltaikanlagen von heute rund 19 Gigawatt (GW) auf rund 40 GW mehr als verdoppelt werden. Zudem sollen in den nächsten Jahren 800 bis 1.000 Windenergieanlagen entstehen. Dadurch könnte die installierte Gesamtleistung der Windenergieanlagen auf mehr als 6,6 GW steigen. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird ab 2024 jedes Jahr über den Fortschritt bei der Erreichung der Ziele des Bayerischen Energieplans 2030 berichten.

6. Corona-Soforthilfe: Bayern nutzt rechtliche Spielräume bei Rückzahlungsforderungen aus / Erlass, Stundung und Ratenzahlung sind möglich / Landesweit einheitliche Eckpunkte für faire Einzelfallprüfungen

Die Bayerische Staatsregierung kommt Unternehmen und Selbstständigen, die Corona-Soforthilfen ganz oder teilweise zurückerstatten sollen, weitestmöglich entgegen. Die Maxime lautet: Niemand soll durch die Rückzahlung in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Schon bisher galt: Wenn zu viel erhaltene Soforthilfe aus wirtschaftlichen Gründen nicht fristgerecht bis 30. Juni zurückgezahlt werden kann, sind großzügige Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten – im Einzelfall auch länger – möglich. Die Ratenzahlungen können spätestens ab 1. Juni über die Online-Plattform beantragt werden.

Zusätzlich hat die Staatregierung heute einheitliche Eckpunkte für den Erlass der Rückzahlungsforderung beschlossen. Mit den Eckpunkten schöpft Bayern seine rechtlichen Spielräume zugunsten der Betroffenen aus. Gleichzeitig ermöglichen die Eckpunkte eine faire Einzelfallprüfung nach einem landesweit einheitlichen Maßstab. Grundsätzlich ist ein Erlass immer dann möglich, wenn eine Rückzahlung die wirtschaftliche Existenz bedroht. Als grobe Faustregel gilt: Wenn das tatsächlich von einem Betrieb erzielte Ergebnis nach Steuern in dem Bereich unter 25.000 (Alleinstehender ohne Unterhaltspflichtige) bzw. bis 30.000 Euro (mit einem Unterhaltspflichtigen) liegt, ist ein Erlass oder zumindest Teilerlass wegen Existenzgefährdung grundsätzlich möglich.

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