Anna Stolz

Pressemitteilungen

18.02.2020

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 18. Februar 2020

1. Schneller und serviceorientierter Vollzug des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Bayern / Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften in Nürnberg

Die Zuwanderung internationaler Fachkräfte leistet einen wesentlichen Beitrag zu Wachstum und Wohlstand in unserem Land. Der Bundesgesetzgeber hat daher mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft tritt, den Zuzug internationaler Fachkräfte wesentlich erleichtert. Insbesondere Arbeitgeber, die bereits Kontakt zu Fachkräften in Drittstaaten haben, profitieren von der Möglichkeit eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Damit Bayerns Wirtschaft von der Neuregelung den besten Nutzen hat, wird Bayern die Verwaltungsstrukturen auf einen schnellen und serviceorientierten Vollzug des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ausrichten.

Der Ministerrat hat heute beschlossen, in Nürnberg eine Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften einzurichten. Diese wird eine Außenstelle der Regierung von Mittelfranken sein. In Nürnberg entsteht damit ein Ansprechpartner für bayerische Unternehmer mit der Aufgabe, einheitliche und schnelle Entscheidungen in Sachen Fachkräfteeinwanderung zu garantieren. Wo bereits eingespielte Arbeits- und Vertrauensverhältnisse zwischen örtlicher Wirtschaft und örtlichen Ausländerbehörden bestehen, haben Arbeitgeber weiterhin die Möglichkeit, sich an eine der 96 Kreisverwaltungsbehörden zu wenden.

Bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften in Nürnberg wird zudem eine Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung eingerichtet. Diese soll Arbeitgeber bei der Berufsanerkennung für das beschleunigte Fachkräfteverfahren beraten und Leitstelle sein für die Erstinformation von potenziellen Arbeitnehmern. Diese wird ebenfalls bei der Regierung von Mittelfranken angegliedert sein.

Am Standort Nürnberg entsteht damit ein leistungsfähiges Cluster für die Fachkräftezuwanderung: Neben der neuen Zentralstelle und der Stelle für die Berufsanerkennung ist Nürnberg auch Standort der Bundeagentur für Arbeit sowie der IHK-FOSA, der zentralen deutschlandweiten Anerkennungsstelle für die IHK-Berufe.

2. Staatsregierung will Einsatz moderner Videotechnik in Bayern konsequent ausbauen / Mehr Sicherheit an Brennpunkten und gefährdeten Orten

Die Staatsregierung sieht im Einsatz moderner Videotechnik neben der polizeilichen Präsenz einen signifikanten Beitrag zur weiteren Verbesserung der Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bevölkerung. Sie will deshalb den Einsatz stationärer und mobiler Videoanlagen unter größtmöglicher Wahrung des Datenschutzes konsequent weiter ausbauen. Der Ministerrat unterstützt deshalb das Ziel der bayerischen Polizei, den Ausbau der Videotechnik an Brennpunkten und gefährdeten Orten fortzusetzen und zu modernisieren. Dabei erfolgt der Einsatz von Videoüberwachung in Bayern anhand klarer rechtlicher Vorgaben und nur dort, wo nötig.

Bereits in den vergangenen drei Jahren hat die Staatsregierung den Einsatz der Videotechnik deutlich intensiviert. Während im Januar 2017 noch 32 Polizeikameras in den größeren bayerischen Städten im Einsatz waren, sind es mit Stand 1. Januar 2020 bereits 81.
Die genutzte Technik und die Videoanlagen werden mit großem Erfolg bei Großveranstaltungen, Volksfesten oder Weihnachtsmärkten genutzt und sind von den Besucherinnen und Besuchern sehr gut akzeptiert.

Künftig sollen neben stationären verstärkt auch mobile Videoanlagen zum Einsatz kommen. Sie erlauben es der bayerischen Polizei dort punktuell zu reagieren, wo es die Sicherheitslage aktuell und kurzfristig erfordert und sichern so größtmögliche Flexibilität. Mit neuen Videosystemen erhofft sich die bayerische Polizei große Effizienzvorteile. Neben dem Schutz von Großveranstaltungen könnten neue Systeme zum Beispiel auch bei einem Zugunglück oder einer Naturkatastrophe unterstützend zum Einsatz kommen.

Videotechnik soll an allen sicherheitsrelevanten Bereichen des öffentlichen Personenverkehrs in Bayern im Einsatz sein. Der Freistaat Bayern als Besteller des regionalen Schienenverkehrs sichert bereits jetzt aus so genannten Regionalisierungsmitteln eine komplette Ausstattung aller Züge mit Videokameras bis 2023. Dabei gilt die zwingende Vorgabe, dass bei allen Ausschreibungen des SPNV die Fahrzeuge mit Videoaufzeichnungsanlagen ausgestattet sind. In den S-Bahnen in München und Nürnberg wurde für die Fahrgäste durch eine lückenlose Ausstattung mit Videotechnik in den Zügen eine sehr hohe Sicherheitsstufe erreicht. Die Polizei kann Videodatenmaterial aus den Zügen auf Anfrage im Nachgang sichten. Eine zentrale bayerische Forderung bleibt, die Sicherheit der Nutzer von Straßenbahnen und Bussen in Bayern sowie der S- und U-Bahn in den beiden Metropolregionen München und Nürnberg weiter zu verbessern.

Eine undifferenzierte, nahezu flächendeckende Videoüberwachung wird es in Bayern aber keinesfalls geben. Vielmehr wird sich der Einsatz von Videotechnik auch künftig auf Brennpunkte und gefährdete Orte beschränken.

Für ein deutliches Mehr an Sicherheit in Bayern hat die Staatsregierung bereits in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 insgesamt rund 2,4 Millionen Euro zielgerichtet im Bereich der Videotechnik in bayerischen Städten aufgewandt. Künftig werden Haushaltsmittel in Höhe von rund zwei Millionen Euro, insbesondere für den Ausbau der temporären, mobilen und polizeilichen Videotechnik, benötigt.

3. IAA: Kraftvolle Unterstützung der Staatsregierung für Münchner Bewerbung / Bayern bietet optimale Voraussetzungen für erfolgreiches IAA-Konzept

Die Internationalen Automobilausstellung IAA als neue Leitmesse zur Zukunft der Mobilität wäre eine große Chance für die Messe München und den Automobilstandort Bayern. Das Bewerbungsverfahren um den zukünftigen Veranstaltungsort der IAA biegt auf die Zielgerade ein. Anfang März will der Verband der Automobilindustrie (VDA) als Organisator der IAA die endgültige Entscheidung über den neuen Standort ab 2021 bekanntgeben. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Bewerbung Münchens nachdrücklich. Bayern als Hochtechnologiestandort und München mit seiner hervorragenden Messeinfrastruktur bieten ein optimales Umfeld für die erfolgreiche Durchführung einer der weltgrößten Automobilfachmessen.

Mit dem Zukunftsforum Automobil und der Hightech Agenda hat Bayern bereits ein Ausrufezeichen für die Automobilbranche gesetzt. Die Staatsregierung investiert allein 115 Millionen Euro in die Forschung und Entwicklung der „Fahrzeugtechnologie von morgen“ wie zum Beispiel alternative Antriebe, biobasierte Kraftstoffe oder energiesparenden Leichtbau.

Der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Bayern soll mit rund 50 Millionen Euro beschleunigt und die Praxistauglichkeit der Wasserstofftechnologie demonstriert werden. Insgesamt stehen für die Transformation der Automobil- und Automobilzulieferindustrie rund 300 Millionen Euro bereit. Zusätzlich werden für Projekte rund um die IAA 15 Millionen Euro reserviert. Darüber hinaus sollen bestehende Programme in künftigen Haushaltsverhandlungen mit Blick auf die IAA weiterentwickelt werden. Bayern plant überdies, bei seiner Standortwerbung das zukünftige Label der IAA zu bewerben.

Beim Thema Mobilität verfügt Bayern über hervorragende Standortbedingungen mit einer starken Automobilindustrie in Kombination mit zahlreichen High-Tech Unternehmen. Hinzu kommen Forschungskompetenz von Weltrang sowie ein einzigartiges Netzwerksystem mit hochinnovativen Clustern wie dem German Digital Hub Mobility, den Themenplattformen des ZD.B und umfangreichen Gründer- und Startup-Strukturen.

4. Freistaat fördert dezentralen Hochwasserschutz / 13 Millionen Euro jährlich für Maßnahmen an Gewässern dritter Ordnung / Fördersätze werden angehoben / Dezentraler Hochwasserrückhalt schafft naturnahe Erholungsräume

Effektiver Hochwasserschutz beginnt vor Ort. Der Ministerrat hat deshalb beschlossen, die bestehenden Fördermöglichkeiten zur Stärkung des dezentralen Hochwasserrückhalts zu erweitern. Der Freistaat unterstützt die für den Hochwasserschutz an kleinen Gewässern (sogenannte Gewässer dritter Ordnung) zuständigen Kommunen mit 13 Millionen Euro jährlich. Die Fördersätze bei Vorhaben zur Verbesserung des natürlichen Rückhalts sowie zur naturnahen Entwicklung von Gewässern dritter Ordnung werden von 75 auf dann 90 Prozent angehoben. Für die optimale Umsetzung dieser Mittel soll zudem ein Förderleitfaden als Hilfestellung für die Kommunen entwickelt werden. Damit gibt die Staatsregierung ein starkes Bekenntnis zum verstärkten Ausbau dezentraler Rückhaltungsmaßnahmen ab und baut diese bewährte Säule der Bayerischen Hochwasserstrategie kraftvoll aus.

Dezentrale Rückhaltemaßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zu nachhaltigem Schutz vor Hochwasser und Sturzfluten. So haben die Verbesserung des Rückhalts in den Gewässern und ihrer Aue oder Kleinrückhalte wie Geländemulden eine dämpfende Wirkung auf die Abflusswelle. Maßnahmen in der Fläche wie etwa Aufforstungen oder Begrünungen mindern bereits die Entstehung eines Hochwassers. Gleichzeitig geht damit die Entwicklung von mehr naturnahen Gewässern mit hoher Artenvielfalt einher, und es werden wertvolle Gesundheits- und Erholungsräume für die Bevölkerung geschaffen.

Kommunen werden durch die ausgeweitete Förderung und Beratung noch besser in die Lage versetzt, erforderliche Maßnahmen umzusetzen und eine effektive Vorsorge zu gewährleisten. Zuletzt hat das Sturmtief „Sabine“ gezeigt, dass alle Potentiale zum Schutz von Menschen und Sachgütern ausgeschöpft werden müssen, um Schäden durch Extremwetterereignisse zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.

5. Für mehr Tierwohl: Bayern will Weideschlachtung ausbauen / Stärkung der regionalen Landwirtschaft und Umwelt

Der Ministerrat hat beschlossen, Erleichterungen für die Weideschlachtung auf den Weg zu bringen. Die Bundesregierung wird im Rahmen einer Bundesratsentschließung aufgefordert, weitere Ausnahmeregelungen für eine Schlachtung im Haltungsbetrieb zu ermöglichen.

Mit der Initiative soll erreicht werden, dass Tiere zukünftig noch häufiger in vertrauter Umgebung tierschonend geschlachtet werden können. Gleichzeitig wird damit die Anwendung traditioneller Methoden auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen gestärkt. Weideschlachtung ist oft mit einer direkten Vermarktung verbunden. Dies führt zu kurzen Wegen, stärkt die bäuerliche Landwirtschaft und ermöglicht Verbrauchern den Erwerb regionaler Produkte. Regionale Vermarktung schafft Vertrauen bei den Verbrauchern und erhöht die Wertschöpfung vor Ort. Durch den Verzicht auf den Transport der lebenden Tiere in den Schlachtbetrieb ist außerdem eine besonders tierschonende Schlachtung möglich. Dies kann sich auch positiv auf die Fleischqualität auswirken.

Aktuell ist nur bei ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern die Weideschlachtung ohne zugelassene Schlachteinheit erlaubt. Diese Ausnahmevorschrift auf Bundesebene soll auf Schweine ausgeweitet werden. Außerdem sollen Ausnahmeregelungen für andere Haltungsformen, insbesondere nur saisonweise im Freien gehaltene Rinder und Schweine, geschaffen werden.

Gleichzeitig wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auch auf europäischer Ebene für eine tierschutzgerechte Weideschlachtung einzusetzen.

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