Anna Stolz

Pressemitteilungen

19.10.2021

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 19. Oktober 2021

Für eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur in Bayern: Ministerrat beschließt Gesetzesänderungen zur Förderung von Kommunen

Der Freistaat Bayern wird die bayerischen Kommunen in Zukunft noch besser beim Ausbau ihrer Infrastruktur für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unterstützen. Dazu hat der Ministerrat heute Änderungen im Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) und im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) beschlossen.
Das führt zu zahlreichen Verbesserungen:

  • Der Freistaat Bayern übernimmt die Änderungen im Bundes-GVFG für die bayerischen Förderregularien. Damit sind in Zukunft unter anderem auch die Elektrifizierung von Schienenstrecken und Park & Ride-Anlagen förderfähig, sofern sie mit Ladesäulen für Elektroautos geplant sind.
  • Im BayGVFG kann in Zukunft der Bau von Straßenbahnen leichter gefördert werden. Bisher wurden auf Bundes- und Landesebene nur gesondert geführte Streckenabschnitte bezuschusst. Dies soll in Zukunft auch für Gleisabschnitte ohne besonderen Bahnkörper möglich sein, also für Strecken, die den gleichen Verkehrsraum nutzen wie andere Verkehrsteilnehmer.
  • Der Freistaat stellt den Kommunen auch in Zukunft Mittel für die Beschaffung neuer Busse im ÖPNV bereit. Neu hinzu kommt die Förderung der zugehörigen Ladeinfrastruktur für Busse mit alternativen Antrieben.
  • Auch im Radverkehr soll es weitere Verbesserungen geben: Künftig unterstützt der Freistaat die Kommunen auch beim Bau von unselbstständigen, also abseits von Straßen gelegenen, Geh- und Radwegen, wenn diese für den Berufs- und Alltagsradverkehr von Bedeutung sind.

Die Gesetzesänderungen sollen nach der nun noch erforderlichen Verbandsanhörung baldmöglichst in Kraft treten. Damit setzt die Bayerische Staatsregierung ein starkes Zeichen für mehr umweltschonende Mobilität im Freistaat. Außerdem wird das zentrale Ziel aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die Kommunen beim Ausbau ihrer Infrastruktur für den ÖPNV finanziell zu unterstützen.

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