Anna Stolz

Pressemitteilungen

24.01.2023

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 24. Januar 2023

1. Bayern stockt Fördermittel für Wasserstoff und Batterietechnologie um 115 Mio. Euro auf / Rund 475 Mio. Euro nunmehr verfügbar / Spielräume für die bayerische Wirtschaft optimal ausnutzen / Innovative Batterie-Projekte noch bis 6. Februar anmelden

Bayern stockt seine Fördermittel für Wasserstoff-Großprojekte und Batterietechnologie auf. Rund 115 Mio. Euro sollen zusätzlich aus dem Staatshaushalt bereitgestellt werden. Damit stehen rund 475 Mio. Euro für Großprojekte in den beiden Technologiefeldern bereit. Die Förderungen erfolgen im Rahmen sogenannter „wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse“ („Important Project of Common European Interest“, IPCEI). Investitionen in Wasserstoff- und Batterietechnologie sind der Schlüssel für eine leistungsfähige und zugleich klimafreundliche Wirtschaft. Insgesamt beteiligt sich der Freistaat an IPCEI in drei strategischen Themenfeldern (Wasserstoff, Batterietechnologie und Mikroelektronik), hinter denen rund zwei Dutzend innovative Industrieprojekte stehen.

Die Aufstockung der Fördergelder zielt darauf ab, die von EU und Bund eröffneten Spielräume für die bayerische Wirtschaft optimal auszunutzen. Im Bereich Batterietechnologie gab der Bund kürzlich eine Erweiterung des bereits bestehenden, zweiten IPCEI („European Battery Innovation – EuBatIn“) bekannt. Das IPCEI richtet sich an innovative Projekte im Bereich der Batterie-Wertschöpfungskette. Auch bayerische Unternehmen können bis Montag, 6. Februar 2023 ihr Interesse an der Teilnahme bekunden. Die Bundesländer, aus denen die Projektteilnehmer kommen, beteiligen sich an der Förderung. Hierfür plant die Staatsregierung vorsorglich 60 Mio. Euro ein. Damit sollen künftig 175 Mio. Euro für Batterietechnologie-Projekte bereitstehen.

Auch für das Wasserstoff-IPCEI, welches den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Erzeugung über den Transport bis hin zur Nutzung – abbildet, sollen die bereits eingeplanten Mittel um fast 55 Mio. Euro auf nun rund 300 Mio. Euro aufgestockt werden. Dies ist erforderlich, weil die EU-Kommission den Unternehmen seit kurzem etwas höhere Förderungen zugesteht. Damit möchte Brüssel die Umsetzung der strategisch wichtigen Industrieprojekte trotz der auch für solche Investitionsvorhaben gestiegenen Preise und Kosten sichern.

2. Vorfahrt für den Mobilfunkausbau in Bayern / Umsetzung „Pakt Digitale Infrastruktur“ / Verfahrensvereinfachungen beim Bau von Mobilfunkmasten / Änderung der Bayerischen Bauordnung

Die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk ist essenziell für den Wirtschaftsstandort und die Lebensqualität und Sicherheit der Menschen in Bayern und daher ein wichtiges politisches und gesellschaftliches Anliegen. Im „Pakt Digitale Infrastruktur“ haben der Freistaat, die Mobilfunkbetreiber und die kommunalen Spitzenverbände deshalb im letzten Jahr Maßnahmen zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus vereinbart.

Heute hat der Ministerrat die dazu notwendigen Änderungen in der Bayerischen Bauordnung gebilligt. Künftig entfällt im Außenbereich die Abstandsflächenpflicht für Mobilfunkmasten. Außerdem können die Masten im Außenbereich bis zu einer Höhe von 20 Metern (bisher 15 Meter) und im Innenbereich von 15 Metern (bisher 10 Meter) ohne Baugenehmigung errichtet werden. Ebenfalls verfahrensfrei sollen darüber hinaus temporäre Masten ohne Höhenbegrenzung sein, wenn diese für maximal 24 Monate aufgestellt werden und zur Schließung einer bestehenden Versorgungslücke erforderlich sind.

Mit dieser Gesetzesänderung, die nun in die Verbändeanhörung gehen wird, stellt der Freistaat die Weichen für einen unbürokratischeren und schnelleren Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern.

Pressemitteilungen Archiv