Anna Stolz

Pressemitteilungen

26.04.2022

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26. April 2022

1. Ukraine-Krieg und Energiekosten belasten Bayerns Unternehmen / Staatsregierung hat Energiemärkte und Gasspeicher im Blick

Bund und Länder treffen Vorkehrungen für eine rasche Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine schwer betroffenen Unternehmen: Der Bund hat Kredite, Bürgschaften und Kapitalhilfen sowie einen Kostenzuschuss für energieintensive Unternehmen angekündigt, deren Details aktuell konkretisiert werden. Darüber werden sich die Wirtschaftsminister der Länder am kommenden Donnerstag, 28. April, mit dem Bundeswirtschaftsminister austauschen. Ergänzend bereitet sich die Staatsregierung gemeinsam mit der LfA Förderbank Bayern darauf vor, gegebenenfalls mit eigenen zielgerichteten Finanzierungshilfen die geplanten Kredit- und Eigenkapitalhilfen des Bundes zu ergänzen.

Gleichzeitig beobachtet der Freistaat die Situation auf den Energiemärkten intensiv und steht dazu in engem Kontakt mit dem Bund. Ein eigens eingerichteter „Krisenstab Gas“ beim Bayerischen Wirtschaftsministerium dient dem Austausch der Staatsregierung mit Energieversorgern, Netzbetreibern sowie der gewerblichen Wirtschaft. Positiv zu bewerten ist die Entwicklung der Gasspeicher-Füllstände. Diese sind wieder zu knapp einem Drittel gefüllt. Das ist mehr als zur gleichen Zeit im Frühjahr 2021. Ein sofortiger Lieferstopp für russisches Öl und Gas hätte dennoch schwerwiegende Folgen. Mit Blick auf die Versorgungssicherheit bei Strom muss die Bundesregierung auch eine Bevorratung von Steinkohle in die Wege leiten.

2. Bayerische Wasserkraft darf nicht unter die Räder kommen / „Osterpaket“ der Bundesregierung bedroht 4.000 kleine Wasserkraftanlagen / Änderungsanträge im Bundesrat

Die Pläne der Bundesregierung für den Ökostrom-Ausbau bremsen Wasserkraftanlagen im Freistaat aus. Besonders betroffen sind kleine Wasserkraftanlagen. Das bestätigt eine Analyse des Energieministeriums, die heute im Ministerrat vorgestellt wurde. Kleine Wasserkraftanlagen leisten einen erheblichen Beitrag zur bayerischen Stromproduktion. Die rund 4.000 Anlagen mit einer Leistung von jeweils unter 1.000 kW produzieren Jahr für Jahr rund 1 TWh (= 1 Mrd. kWh) klimafreundlichen und verlässlich verfügbaren Strom, mit dem rechnerisch rund 350.000 Haushalte versorgt werden können. Für einen wirkungsgleichen Ersatz (ganzjährige Versorgung) wäre beispielsweise der Neubau von 170 Windrädern mit Stromspeichern erforderlich.

Dennoch gesteht die Bundesregierung generell der Wasserkraft nicht den Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ zu, obwohl dieser allen anderen Erneuerbaren Energien zugebilligt wird. Außerdem soll die EEG-Förderung für Kleinanlagen mit einer Leistung bis 500 kW gestrichen werden. Damit würde einerseits der Neubau von Wasserkraftanlagen unter 500 kW nicht mehr über das EEG gefördert. Andererseits wären auch die bestehenden 3.900 Anlagen im Fall der Erhöhung ihres Leistungsvermögens von der EEG-Vergütung ausgeschlossen. Darüber hinaus werden Anlagenbetreiber unabhängig von der Anlagengröße mit unnötigen bürokratischen Pflichten überzogen. Bei Pflichtverletzungen droht ein Entzug der EEG-Förderung.

Diese Maßnahmen bedrohen den Fortbestand der Kleinen Wasserkraft im Freistaat. Die Staatsregierung wird deshalb im Bundesrat entsprechende Korrekturen vorschlagen.

Mit dem ergänzend zum EEG aufgelegten bayerischen Förderprogramm für Wasserkraftanlagen, das im Oktober 2021 angelaufen ist, sollen auch in Zukunft Ausbau- und technisch-ökologische Modernisierungsmaßnahmen von Wasserkraftanlagen unterstützt werden. Ohne eine Förderung durch das EEG läuft dieses Programm aber insbesondere für Anlagen unter 500 kW de facto ins Leere.

3. Bayern beschleunigt Stromleitungsbau / Staatsregierung stockt Stellen bei Genehmigungsbehörden auf / Bund muss „besonderes öffentliches Interesse“ für Verteilnetzausbau feststellen

Der Ausbau der Stromnetze im Freistaat kommt voran. Dies gilt sowohl für die Vorhaben im Verantwortungsbereich der Bundesnetzagentur als auch für die Vorhaben mit bayerischer Zuständigkeit. Ein wichtiger Meilenstein ist der Planfeststellungsbeschluss für einen Abschnitt des Ostbayernrings im November 2021. Insgesamt sollen über 1.100 Trassenkilometer an neuen Stromleitungen gebaut werden.

Um den Stromleitungsbau weiter zu beschleunigen, stockt die Staatsregierung die Personalkapazitäten in den bayerischen Genehmigungsbehörden auf. Das ermöglicht gerade auch schnellere Genehmigungen für Bauvorhaben im Verteilnetz. Dies ist erforderlich, weil es zunehmend an die Grenzen seiner Aufnahmefähigkeit stößt. Insbesondere der begrüßenswerte Zubau großer Freiflächen-Photovoltaikanlagen – die Energie im Verteilnetz einspeisen – trägt dazu bei. Mit dem weiteren dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien müssen die bayerischen Verteilnetze grundlegend um- und ausgebaut werden.

Zur bestmöglichen Bewältigung dieser Aufgabe hat die Staatsregierung die Initiative „Verteilnetz und erneuerbare Energien Bayern“ mit Beteiligung der wichtigsten Interessenträger ins Leben gerufen.
In insgesamt vier Arbeitsgruppen wurde eine Vielzahl an Maßnahmen entwickelt – etwa zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im bestehenden Rechtsrahmen –, die nun umgesetzt werden. Im Hinblick auf das aktuelle „Osterpaket“ der Bundesregierung fordert die Staatsregierung, dass auch der Ausbau der Verteilnetze als „im besonderen öffentlichen Interesse“ liegend eingestuft wird. Einen entsprechenden Antrag wird Bayern in den Wirtschaftsausschuss des Bundesrats einbringen. Der Freistaat wird sich zudem in den noch ausstehenden Gesetzgebungsvorhaben des Bundes weiter für umfangreiche Schritte zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren einsetzen.

4. Start des Studienbetriebs an der Technischen Universität Nürnberg: Innovatives Digitalisierungskonzept für die Lehre / erster Masterstudiengang im Wintersemester 2023/2024

Mit der Technischen Universität Nürnberg baut der Freistaat eine der modernsten und innovativsten Hochschulen Europas auf. Er beschreitet neue Wege in der deutschen Wissenschaftspolitik und entwickelt ein Modell für die Universität der Zukunft.

Wenige Monate nach Dienstantritt der Gründungsvizepräsidentin für Studium, Lehre und Internationales und des Gründungschairs für Engineering steht das Konzept der Universität für die Aufnahme des vorläufigen Studienbetriebs. Leitbild der Universität ist ein innovatives Digitalisierungskonzept für die Lehre: Reine Wissensvermittlung erfolgt digital. Für die Vertiefung der Inhalte und Kompetenzentwicklung werden moderne Formate der Präsenzlehre für den unmittelbaren kritischen Diskurs genutzt. Die Rahmenbedingungen für das gesamte Studienangebot von den Bachelor- bis zu den Promotionsstudiengängen werden von einer zentralen Graduate School entwickelt. Diese Besonderheit in der deutschen Hochschullandschaft sichert universitätsweite Qualitätsstandards.
Die inhaltliche Verantwortung für die Lehrinhalte liegt bei den Departments, die die interdisziplinäre Breite und fachliche Tiefe in den Studiengängen gleichermaßen gewährleisten.

Die Technischen Universität Nürnberg bietet aktuell bereits zahlreiche Veranstaltungen an. Die erste große Lehrveranstaltung des Gründungschairs ist für Herbst 2022 vorgesehen. Zum Wintersemester 2023/2024 wird der erste interdisziplinäre Masterstudiengang starten. Damit werden die ersten Studierenden weniger als drei Jahre nach ihrer Gründung in Präsenz an der Technischen Universität Nürnberg lernen. Daneben läuft die bauliche Entwicklung auf Hochtouren. Das erste eigene Gebäude soll 2023 übergeben werden.

5. Freistaat forciert Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter / Ausweitung des Modellprojekts für Kombieinrichtungen

Die Staatsregierung forciert den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Zur Weiterentwicklung des Betreuungsangebots wird das 2018 erfolgreich gestartete Modellprojekt von Kombieinrichtungen über die bisherigen 50 Modellstandorte hinaus geöffnet. Damit unterstützt der Freistaat die Kommunen aktiv beim Ausbau der Betreuungsangebote im Vorgriff auf den ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

Kombieinrichtungen verzahnen Schule mit der Kinder- und Jugendhilfe. Mit der Öffnung können Kombieinrichtungen nun überall in Bayern unter Verzicht auf eine Mindestbesuchszeit eingerichtet werden. Eltern soll so ein Höchstmaß an Flexibilität eingeräumt werden, die Kommunen können die Ressourcen bedarfsgerecht einsetzen.

Die kindbezogene Förderung erfolgt – wie im Hortbereich sonst auch – entsprechend des Bayerischen Kinderbildungs- und – betreuungsgesetzes.

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Grundschulkinder schrittweise, beginnend mit den Erstklässlern, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Endausbau soll bis zum Schuljahr 2029/30 erreicht werden. Adressat des Rechtsanspruchs sind die öffentlichen Träger der Jugendhilfe, mithin in Bayern die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Schaffung von Betreuungsplätzen ist wie bei Kindern im Vorschulalter Aufgabe der Gemeinden. Mit der vorgezogenen Maßnahme des Freistaats erhalten die Gemeinden Planungssicherheit, um bereits jetzt in den Ausbau investieren zu können.

6. Corona: Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird verlängert / Tests in Schulen und Kitas entfallen / Besuch wieder ohne Einschränkungen möglich

Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um weitere vier Wochen bis einschließlich 28. Mai 2022 verlängert und zugleich in folgenden Punkten angepasst:

In den Schulen fallen ab dem 1. Mai 2022 alle Testpflichten auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 weg. Dies gilt hinsichtlich der anlasslosen regelmäßigen Testungen ebenso wie für schulische Testungen bei einem Infektionsfall. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.

Ebenso fallen ab dem 1. Mai 2022 alle Testpflichten im Bereich der Kinderbetreuung weg. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.

7. Personalangelegenheiten

Das Bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Ernennung von Herrn Ingbert Hoffmann zum neuen Präsidenten der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern beschlossen. Herr Hoffmann übernimmt das Amt zum 1. Mai 2022. Er tritt damit die Nachfolge von Herrn Dr. Wernher Braun an, der bereits in den Ruhestand eingetreten ist.

Seit 1974 bildet die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern die staatlichen und kommunalen Nachwuchsbeamtinnen und -beamten für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene aus. Sie gliedert sich in sechs Fachbereiche, die örtlich über ganz Bayern verteilt sind: Allgemeine Innere Verwaltung, Finanzwesen, Archiv- und Bibliothekswesen, Polizei, Rechtspflege sowie Sozialverwaltung.

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