Anna Stolz

Pressemitteilungen

28.06.2022

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 28. Juni 2022

1. Verstärkter Ausbau der erneuerbaren Energien in Bayern / Kabinett bringt Anpassung der 10 H-Regelung auf den Weg / Ausschöpfung der Photovoltaik-Potenziale staatlicher Dächer

Der verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein Eckpfeiler auf dem Weg zu einer nachhaltigen, klimafreundlichen, aber vor allem auch unabhängigen Energieversorgung der Zukunft. Daher hat der Ministerrat beschlossen:

1. Dem Ausbau der Windkraft in Bayern kommt dabei eine bedeutende Rolle zu. Mit der vorgesehenen Reform der 10 H-Regelung werden gezielte Erleichterungen zur Errichtung von Windrädern in Bayern eingeführt. In diesem Zusammenhang beschließt der Ministerrat:

  • Die Bayerische Bauordnung wird geändert. Es werden Ausnahmen von der 10 H-Regelung für nachfolgende Fallgruppen vorgesehen. In den von 10 H ausgenommenen Gebieten soll grundsätzlich ein Mindestabstand von 1.000 Metern von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung gelten, sofern die Wohnbebauung nicht ihrerseits nur ausnahmsweise baurechtlich zulässig ist:
  • Windenergieanlagen in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten, die in einem Raumordnungsplan für die Windkraftnutzung festgesetzt sind. Raumordnungspläne sind das Landesentwicklungsprogramm und die Regionalpläne.
  • Windenergieanlagen, die in einem Abstand von bis zu 2.000 Metern um ein Gewerbe- oder Industriegebiet errichtet werden und bei denen der erzeugte Strom überwiegend zur Versorgung der in dem Gewerbe- oder Industriegebiet bestehenden Betriebe bestimmt ist.
  • Windenergieanlagen in vorbelasteten Gebieten längs von Haupteisenbahnstrecken, Autobahnen oder vier- oder mehrstreifigen Bundesstraßen in einem Korridor von 500 Metern zzgl. der geltenden Mindest- und Sicherheitsabstände.
  • Repowering, bei dem eine bestehende Windenergieanlage modernisiert oder ausgetauscht wird.
  • Windenergieanlagen, die auf militärischem Übungsgelände errichtet werden.
  • Windenergieanlagen, die im Wald errichtet werden, wenn von der Mitte des Mastfußes zum Waldrand mindestens ein Abstand eingehalten wird, der dem Radius des Rotors entspricht. Voraussetzung ist, dass der Wald bei Inkrafttreten des Gesetzes schon besteht.

Die Regionalen Planungsverbände werden in einem gesonderten Rechtsetzungsverfahren zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Bayern verpflichtet, ausreichende Flächen an Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen.

  • Der Ministerrat begrüßt die Überlegungen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, den umfangreichen Windenergieerlass (BayWEE) mit seiner mehrjährigen Geltungsdauer zugunsten einer flexibleren und moderneren Themenplattform Windenergie im Internet abzulösen. Damit können für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen wichtige Regelungen sehr kurzfristig und dynamisch bei Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene aktualisiert und schnell und zeitgemäß digital bereitgestellt werden. Der Ministerrat beauftragt das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, unter Einbindung und mit Unterstützung aller fachlich für Themen der Windenergie zuständigen Ressorts die weiteren erforderlichen Schritte für die Einrichtung und Pflege einer Themenplattform Windenergie zur Ablösung des BayWEE in die Wege zu leiten.

2. Auch der Ausbau der Photovoltaik soll im „Sonnenland Bayern“ vorangetrieben werden. Die Ausschöpfung der Potenziale staatlicher Dächer leistet in diesem Zusammenhang einen unverzichtbaren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele der Bayerischen Staatsregierung und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Bayern. Neben der Errichtung in eigener Verantwortung stellt eine Beteiligung von privatem Kapital an der Errichtung oder dem Betrieb von PV-Anlagen auf staatlichen Dächern eine weitere Möglichkeit dar, den notwendigen Ausbau voranzubringen. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat aus den insgesamt 1.300 geeigneten Dachflächen solche identifiziert, auf denen bereits im Jahr 2022 im Zuge von Baumaßnahmen der Ressorts PV-Anlagen errichtet werden können. Zudem laufen die Arbeiten an passgenauen Ausschreibungspaketen für die Verpachtung von Dachflächen an Investoren.

3. Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung der Zukunft gilt es auch, die Möglichkeiten einer Nutzung erneuerbarer Energien im Denkmalbereich weiterzuentwickeln. Künftig sollen vor allem mehr PV-Anlagen auf Denkmälern ermöglicht und der Bau von Windenenergieanlagen in der Nähe von Denkmälern erleichtert werden:

  • Bei PV-Anlagen soll ein Stufenmodell je nach Einsehbarkeit zur Anwendung kommen: Bei nicht einsehbaren Flächen sollen demnach PV-Anlagen regelmäßig erlaubnisfähig sein. Bei einsehbaren Flächen sollen PV-Anlagen regelmäßig erlaubnisfähig sein, wenn sie mit dem Erscheinungsbild des Denkmals bzw. Ensembles vereinbar und bei Einzeldenkmälern ohne nachteilige Auswirkungen auf dessen Substanz sind. Soweit zusätzliche Kosten für denkmalverträgliche Lösungen entstehen, sollen diese im Rahmen einer möglichen Denkmalförderung anerkannt werden.
  • Bei Windenergieanlagen soll eine Prüfung der denkmalfachlichen Anliegen nur noch bei den bayernweit ca. 100 besonders landschaftsprägenden Denkmälern erfolgen; im Übrigen soll eine Erlaubnispflicht entfallen:

2. Bayern passt Klimaschutzgesetz an / Photovoltaik auf Dächern wird forciert / Ambitioniertes Klimaschutzprogramm

Bayern ist schon heute vom Klimawandel und seinen Folgen stark betroffen. Die Staatsregierung beschließt daher folgende Maßnahmen:

1. Die Staatsregierung ändert das Bayerische Klimaschutzgesetz:

  • Wesentlicher Aspekt bayerischer Klimapolitik ist die nachhaltige Begrenzung der Treibhausgasemissionen. Das Bayerische Klimaschutzgesetz sieht daher insbesondere vor, die Treibhausgasemissionen bis 2030 zunächst um mindestens 65 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern. Danach will Bayern einen ehrgeizigeren Weg einschlagen als der Bund und bereits 2040 (statt 2045) Klimaneutralität erreichen. Mit diesem Ziel ist Bayern in Deutschland klimapolitischer Spitzenreiter.
  • Als Steuerungs- und Controlling-Instanz für ein klimaneutrales Bayern 2040 wird ein Koordinierungsstab „Klimaschutz“ eingerichtet.
    • Für die Staatsministerien selbst wird eine Klimaneutralität bereits bis zum Jahr 2023 angestrebt, für die unmittelbare Staatsverwaltung im Übrigen bis 2028. Durch die Anpassung der bayerischen Minderungsziele stellt sich der Freistaat seiner Verantwortung auch gegenüber den nachfolgenden Generationen und übernimmt eine Vorbildfunktion.
    • Im Zuge der Novellierung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes wird die Bayerische Bauordnung geändert, um die Installation von Solaranlagen auf Dächern zu forcieren. Für neu errichtete Gewerbe- und Industriegebäude ist eine Solardachpflicht vorgesehen, wenn die vollständigen Bauvorlagen ab dem 1. Januar 2023 eingehen. Für sonstige Nicht-Wohngebäude tritt an die Stelle des 1. Januar 2023 der 1. Juli 2023. Für neu errichtete Wohngebäude ist eine Soll-Bestimmung im Sinn einer Empfehlung vorgesehen. Der Neuerrichtung des Gebäudes steht jeweils gleich, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird.
    • Die Möglichkeiten von Gemeinden, Landkreisen und Bezirken, Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien zu errichten und zu betrieben, werden gestärkt: Diese werden künftig nicht mehr auf den eigenen oder den örtlichen Bedarf beschränkt, sondern können Erneuerbare Energien künftig auch über den eigenen kommunalen Bedarf hinaus auslegen. Flankierend werden die Gemeinden, Landkreise und Bezirke auf ihrem Weg zur Klimaneutralität verstärkt durch die Staatsregierung unterstützt, etwa durch geeignete Förderprogramme und Beratungsangebote.
  • Es wird eine Bestimmung in das Bayerische Klimaschutzgesetz aufgenommen, nach der die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien sowie der dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Ziel ist, die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erleichtern, in dem die Bedeutung des Klimaschutzes im Rahmen der zu treffenden Abwägungsentscheidungen gestärkt wird.
  • Die staatlichen Moorflächen sollen im Sinne des Klimaschutzes bis 2040 bestmöglich erhalten, renaturiert und ggfs. genutzt werden.
  • Durch eine hochaufgelöste Energie- und Emissionsberichterstattung auf der Grundlage der durch die Bezirksschornsteinfeger erhobenen Kehrbuchdaten wird der Bedeutung der Gebäudesektors Rechnung getragen und die Datengrundlage dafür verbessert, Klimaschutzmaßnahmen in diesem Bereich zielgerichtet zu steuern.
  • Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird beauftragt, den Ausgleich der Treibhausgas-Emissionen für die Staatsregierung ab dem Jahr 2023 für das jeweilige Vorjahr jährlich umzusetzen und zu dokumentieren. Zudem wird das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit der Definition von Qualitätskriterien für bayerische Ausgleichsmaßnahmen beauftragt. Die CO2-Kompensation ist aus den bestehenden Haushaltsansätzen zu finanzieren.

2. Der Ministerrat beschließt ein überarbeitetes Bayerisches Klimaschutzprogramm, mit dem die Ziele des neuen Bayerischen Klimaschutzgesetzes konkretisiert und umgesetzt werden. Das Programm umfasst knapp 150 Maßnahmen und soll den bayerischen Klimaschutz in 5 wesentlichen Aktionsfeldern weiter stärken. Hierzu gehören beispielsweise ein beschleunigter Stromleitungsbau, eine stärkere Nutzung der dezentralen PV- und Windstromerzeugung sowie der Solarthermie, Geothermie und der Windenergie oder ein Ausbau der Wasserstoffnutzung. Bis 2030 sollen 70.000 Ladesäulen für E-Autos errichtet werden. Bei staatlichen Bauten legen wir einen Schwerpunkt auf das Bauen mit Holz, bringen Leuchtturmprojekte beim Urban Gardening auf staatlichen Flächen auf den Weg und setzen verstärkt auf Recycling-Baustoffe.

  • Zentrale Aktionsfelder sind:
  • Erneuerbare Energien und Stromversorgung.
  • Natürliche CO2-Speicherung (Wald, Moore, Wasser).
  • Klimabauen und Klimaarchitektur
  • Smarte und nachhaltige MobilitätCleanTech, Klimaforschung und Green IT
  • Das Klimaschutzprogramm basiert auf den drei bewährten Säulen der bayerischen Klimapolitik: Emissionsminderung, Klimawandelanpassung und Klimaforschung. Im Forschungsbereich wird aktuell die Umweltforschungsstation Schneefernerhaus auf der Zugspitze mit voraussichtlich über 8 Millionen Euro gestärkt. Damit ist Bayern weiterhin Spitzenreiter in der Umweltforschung bei der Erforschung des Klimas.
  • Alle Ressorts sind in diese Gemeinschaftsaufgabe eingebunden. Die jeweils verantwortlichen Ressorts sind aufgerufen, die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms zügig umzusetzen.
  • Zur Information der Öffentlichkeit wird die interministerielle Arbeitsgruppe „Klimaschutz“ eine zusammenfassende Broschüre zum Bayerischen Klimaschutzprogramm (2022) erarbeiten.

3. Krankenhäuser zählen zu den energieintensiven Einrichtungen und können durch entsprechende investive Maßnahmen einen wesentlichen und in der Öffentlichkeit wahrnehmbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Bayern ist hier Vorbild: Bereits 2011 wurde in Bayern das Green-Hospital-Konzept vorgestellt, im Rahmen dessen das Klinikum Lichtenfels als das erste Krankenhaus in Bayern und eines der ersten in Deutschland die Aspekte hochwertige Krankenhausversorgung, Umweltbelange und Wirtschaftlichkeit in Einklang gebracht hat. Insgesamt ist der Krankenhausbereich aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Investitionen in Klimaschutz gehen über Finanzierungsverpflichtung der Länder bei Krankenhaus-Baumaßnahmen hinaus, der Bund ist hier wesentlich gefordert. Der Freistaat wird daher einen Entschließungsantrag im Bundesrat einbringen, in dem der Bund aufgefordert werden soll, ein auf drei Jahre befristetes Förderprogramm mit einem Volumen von insgesamt 1,5 Milliarden Euro, also jährlich 500 Millionen Euro, für die Förderung klimaschützender Investitionen an den Plankrankenhäusern und den Universitätsklinika aufzulegen.

4. Wetterextreme mit Starkregen und Sturzfluten unter anderem im Jahr 2021 in Mittelfranken und Oberbayern, aber auch die zunehmende Trockenheit der letzten Jahre nicht nur in Franken, haben die Notwendigkeit eines entschiedenen und koordinierten staatlichen Handelns zur Anpassung des Wassersektors an den Klimawandel bestätigt.

In diesem Zusammenhang setzt die Staatsregierung auf eine integrale Gesamtstrategie, die die Wasserversorgung, den HochwasserschutzÖkologie und die Erholungsfunktion zusammendenkt und miteinander verknüpft.

  • Der Ministerrat beschließt daher die neue Gesamtstrategie „Wasserzukunft Bayern 2050“ mit der Fortsetzung des Hochwasserschutzprogramms „PRO Gewässer 2030“ und dem Programm „Wassersicherheit 2050“. Hierzu gehören beispielsweise aktualisierte und beschleunigte Hochwasserschutzkonzepte, um durch technische Maßnahmen wie etwa dem Ausbau der Hochwasserschutzanlagen, der Anpassung der Hochwassergefahrenkarten oder dem Hochwasser-Check für Kommunen die Risiken durch Hochwasser- und Starkregenereignisse zu reduzieren. Auch eine nachhaltige ökologische Entwicklung der Gewässer und Auen gehört dazu, um deren Funktionsfähigkeit, Durchgängigkeit und Wasserhaushalt zu stärken und damit Belastungen etwa durch den Klimawandel besser begegnen zu können. Daneben werden geeignete Anpassungsmechanismen an Dürre und Trockenheit weiterentwickelt, z.B. durch Ertüchtigung der Fernwasserversorgung, Optimierung bestehender Speicher und des Überleitungssystems oder dem Bau nachhaltiger Bewässerungsinfrastrukturen. Daneben werden Gewässer, Natur und Landschaft aufgewertet sowie eine bessere Erlebbarkeit und mehr Akzeptanz für neue Maßnahmen geschaffen.
  • Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird hier federführend die weitere Ausarbeitung des Programms „Wassersicherheit 2050“ zur Umsetzung zentraler Maßnahmen im Wasserbereich vorantreiben. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wird den Handlungsbedarf und die Maßnahmenoptionen aus städtebaulicher Sicht bewerten und insbesondere für den Bereich „Schwammstadt“ Vorschläge vorlegen. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird den Handlungsbedarf und die Maßnahmenoptionen aus landwirtschaftlicher Sicht weiterhin – wie bisher schon – laufend bewerten und insbesondere für den Bereich „Landschaftswasserhaushalt“ gegebenenfalls Vorschläge unterbreiten.
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