Anna Stolz

Pressemitteilungen

04.02.2020

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 4. Februar 2020

1. Bayern behandelt das Thema Coronavirus mit höchster Sorgfalt / Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität / Dreiklang aus Prävention, Information und Reaktion

Der Schutz der Bevölkerung hat für die Bayerische Staatsregierung oberste Priorität. Das gilt auch für den neuartigen Coronavirus aus China. Die mögliche weitere Verbreitung des Virus gibt Anlass zu höchster Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Der Ministerrat hat heute umfassend über die aktuelle Lage beraten. Die bayerischen Gesundheitsbehörden sind gut gerüstet. Neben den getroffenen präventiven Maßnahmen werden lagebezogen weitere notwendige Schritte zum Schutz der Bevölkerung in Bayern ergriffen.

Nach Einschätzung von Experten der Gesundheitsbehörden ist das Risiko für die Bevölkerung durch das Coronavirus nach derzeitigem Kenntnisstand gering. Die Ansteckungsgefahr bei einer Infektion mit dem neuartigen Virus ist wissenschaftlich noch nicht konkret erforscht worden. Um die Ansteckungsgefahr durch Einreisende nach Deutschland bestmöglich zu minimieren, bedarf es rasch eines bundesweit einheitlichen Vorgehens.

Um die Bevölkerung in Bayern zu schützen, setzt der Freistaat auf umfassende Prävention, ausführliche Information und effektive Reaktion:

• Die Spezialeinheit „Taskforce Infektologie“ wird etwa bei Gefahren durch Viren aktiv. Sie verfügt über jahrelange Erfahrung, ist jederzeit einsatzbereit und am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) angesiedelt. Aktuell kümmert sie sich unter anderem um die Identifikation und Betreuung möglicher Kontaktpersonen von Coronavirus-Fällen. Das bayerische Gesundheitsministerium hat lageangepasst ein Expertengremium gebildet. Die bayerischen Gesundheitsbehörden stehen durch diesen Stab intensiv mit dem Bundesgesundheitsministerium, dem Robert Koch-Institut, dem Europäischen Zentrum für Krankheitsprävention und -kontrolle sowie der Weltgesundheitsorganisation im Austausch. Erprobte Alarmpläne werden nun auch beim Thema Coronavirus angewendet. Sie sichern zügige Kommunikation aller Akteure, zum Beispiel Meldewege im Krankheits-Verdachtsfall oder die Ermittlung von Kontaktpersonen.

• Bürger können sich per Telefon informieren. Beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurde hierzu eine Telefon-Hotline (Telefon 0 91 31/ 68 08 51 01) eingerichtet. Alle bayerischen Gesundheitsämter sind umgehend und frühzeitig über die Entwicklung der Virusverbreitung in China und mögliche Folgen für den Freistaat informiert worden. Die niedergelassenen Ärzte in Bayern wurden durch die Gesundheitsbehörden über den Umgang mit Verdachtsfällen bei einer Infektion informiert. Krankenhäuser in Bayern wurden gebeten, sich auf die Aufnahme von Verdachtsfällen und Patienten mit einer bestätigten Infektion vorzubereiten.

• Die bayerischen Maßnahmen zur Eindämmung der Infektion gehen deutlich über die derzeitigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts hinaus. Dies betrifft das Angebot einer labordiagnostischen Untersuchung von Kontaktpersonen ohne Krankheitssymptome. Ferner gilt: Die Kontaktpersonen sollen – auch bei einem negativen Test – für die Dauer der Inkubationszeit zuhause bleiben und den Kontakt zu anderen Menschen meiden. Das LGL hat die sogenannte PCR-Diagnostik für den neuartigen Coronavirus nach Vorgaben des Konsiliar-Labors für Coronaviren etabliert, um im Verdachtsfall labordiagnostisch schnell reagieren zu können.

2. Meilenstein bei der Errichtung der Technischen Universität Nürnberg / Freistaat errichtet Universität der Zukunft mit innovativem Konzept / Hochmoderne Strukturen und größtmögliche Digitalisierung

Die neue Technische Universität (TU) Nürnberg kann starten. Die erfolgte positive Bewertung des Wissenschaftsrats ist ein Meilenstein. Das Konzept der Universität ist innovativ, zukunftsweisend und kann modellgebend für ganz Deutschland werden. Ziel ist es, digitalen und technischen Fortschritt mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen zu verknüpfen. Der Freistaat wird die Errichtung der zehnten staatlichen Universität nun weiter zügig voranbringen. Die Gründung der neuen Universität soll zum 1. Januar 2021 erfolgen.

Das Konzept der TU Nürnberg zeichnet sich durch eine hochmoderne Struktur aus: Die Forschungseinheiten werden in Departments nach internationalem Vorbild aufgebaut. Dazu kommen größtmögliche Digitalisierung bei Lehre, Forschung und Verwaltung sowie die enge Vernetzung in die regionale Wirtschaft hinein. Die Studiengänge sind vorwiegend englischsprachig und ausschließlich interdisziplinär angelegt. So werden an der Universität der Zukunft Technik- und Naturwissenschaften mit Geistes- und Sozialwissenschaften eng verzahnt. Neben der Erforschung von neuen Technologie stehen damit auch ethische Fragen der Technik auf den Studienplänen.

Das Jahrhundertprojekt TU Nürnberg wird vor Ort tief verwurzelt. Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm werden wichtige Partner sein. Die Universität soll weit über die Metropolregion Nürnberg-Erlangen-Fürth und den Wissenschaftsstandort Nordbayern hinaus strahlen. Ziel ist es, im internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe ein Ausrufezeichen zu setzen. Die TU Nürnberg wird den Freistaat international noch sichtbarer und für Spitzenforscher noch anziehender machen.

Mittelfristig sollen auf dem TU Nürnberg-Campus an der Brunecker Straße im Nürnberger Süden bis zu 6.000 junge Menschen studieren. Dort entsteht ein urbaner, in die umliegenden Stadtviertel vernetzter Campus, auf dem Lernen, Lehren und Leben verbunden werden.

3. Staatsregierung setzt auf umfangreichere Förderung von Streuobstwiesen / Verordnung sorgt für Klarheit

Streuobstbestände haben eine hohe ökologische Bedeutung für die Artenvielfalt. Um die Bestände bestmöglich zu erhalten, setzt die Staatsregierung neben dem gesetzlichen Biotopschutz auf eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten für die Landwirtschaft. Anlage, Pflege und Entwicklung von Streuobstwiesen werden erstens künftig verstärkt im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie gefördert. Es soll ein Förderhöchstsatz von 90 Prozent gelten. Zweitens steigt im Vertragsnaturschutz die Förderung von Streuobst von acht Euro auf zwölf Euro pro Baum – eine Steigerung um 50 Prozent. Vorbehaltlich ist die Zustimmung der EU.

Extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder -weiden aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern gehören seit 1. August 2019 zu den gesetzlich geschützten Biotopen. Ausnahmen bilden Bäume, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind. Eine Verordnung zu gesetzlich geschützten Biotoptypen definiert den Biotoptyp Streuobstwiese nun genau. Das schafft Klarheit für Eigentümer und die zuständigen Behörden. Demnach dürfen „extensiv genutzte“ Obstbaumbestände unter anderem pro Hektar nicht mehr als 100 Bäume aufweisen. Ein weiteres Kriterium ist ein fortgeschrittenes Bestandsalter, denn erst nach vielen Jahren entwickelt sich der besondere Artenreichtum dieser Lebensräume. Hierfür wird der Stammumfang der Bäume als Indikator herangezogen: Mehr als die Hälfte des Baumbestandes muss in einem Meter Höhe einen Umfang von 50 Zentimetern oder mehr haben. „Hochstämmig“ sind diejenigen Baumbestände, bei denen mindestens 75 Prozent der Bäume ihren Kronenansatz in einer Höhe von 1,80 Meter oder höher haben. Das entspricht dem Standard der Baumschulen seit 1995. Daneben präzisiert die Verordnung den Biotoptyp „arten- und strukturreiches Dauergrünland“. Darunter fallen die Grünlandtypen „Brenndolden-Auenwiese“, „magere Flachlandmähwiese“ und „Berg-Mähwiese“.

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