Anna Stolz

Pressemitteilungen

05.12.2023

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 5. Dezember 2023

1. Bayern will mit einer Bundesratsinitiative die massiven Auswirkungen eines Verbots von Anbindehaltung und Einschränkung der Kombinationshaltung durch den Bund verhindern / Strukturbruch in der Milchviehhaltung befürchtet / Viele kleinere Betriebe in Grünlandregionen müssten aufgeben / Freistaat setzt auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung

Drastische Auswirkungen auf Landwirtschaft und Milchviehhaltung aber auch Kulturlandschaft und Ländlichen Raum in Bayern befürchtet die Bayerische Staatsregierung durch die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes des Bundes. Mit einer Bundesrats-Initiative will der Freistaat das verhindern. Der Bund plant, die ganzjährige Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist ganz zu verbieten und auch die Kombinationshaltung einzuschränken. Trotz der eindeutigen Entwicklung hin zur Laufstallhaltung sind die Anbinde- und Kombinationshaltung in der kleinstrukturierten Landwirtschaft Süddeutschlands nach wie vor weit verbreitet. Durch das vom Bund geplante Verbot der Anbindehaltung und die massive Einschränkung der Kombinationshaltung droht ein regelrechter Strukturbruch. Rund die Hälfte der Milchviehbetriebe in Bayern wären von diesen Regelungen existenziell betroffen. Die Weiterentwicklung der Tierhaltung muss daher nach Überzeugung der Staatsregierung die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen unbedingt berücksichtigen. Insbesondere in Grünlandregionen müssten sonst viele alteingesessene Betriebe die Rinderhaltung aufgeben. Die Auswirkungen auf die Ortskerne der Dörfer, das Landschaftsbild, die Kulturlandschaft und den ganzen ländlichen Raum wären dramatisch.

Auch die Staatsregierung sieht die ganzjährige Anbindehaltung als Auslaufmodell. Aber statt eines gesetzlichen Verbots mit fixem Enddatum setzt der Freistaat vor allem auf Beratung, Förderung und den freiwilligen Umstieg der Betriebe auf Kombinations- und Laufstallhaltung. Das haben die Regierungsparteien auch in ihrem Koalitionsvertrag bekräftigt. So werden Investitionen in den Umstieg auf Laufstallhaltung bereits seit vielen Jahren durch attraktive Förderprogramme massiv unterstützt. Allein im vergangenen Jahr hat der Freistaat dafür rund 37 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Anbindeställe werden dagegen seit Jahrzehnten nicht mehr gefördert. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben im Rahmen der 2021 gestarteten Beratungsoffensive den Betrieben in mehr als 1.200 Einzelberatungen Wege in die Zukunft aufgezeigt. Angesichts dieser Entwicklung beim Umstieg auf Kombinations- oder Laufstallhaltung fordert die Staatsregierung in ihrer Bundesratsinitiative den Bund auf, auf ein generelles gesetzliches Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten.

2. Staatsregierung beschließt Bundesrats-Initiative für die Verbesserung der Datenschutz-Grundverordnung / Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie ehrenamtlich Tätige im Bereich des Datenschutzes / Bürokratieabbau und mehr Rechtsklarheit

Die Bayerische Staatsregierung will über den Bundesrat Verbesserungen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einbringen, die von der Europäischen Kommission im kommenden Jahr evaluiert wird. Der Entschließungsantrag, den der Ministerrat heute dazu beschlossen hat, zielt vor allem darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen sowie ehrenamtlich Tätige im Bereich des Datenschutzes zu entlasten.
Ein zentrales Anliegen ist der Bürokratieabbau. Die DSGVO sieht für datenschutzrechtlich Verantwortliche eine Vielzahl an Pflichten vor, bei denen nicht immer nachgewiesen ist, ob sie notwendig oder verhältnismäßig sind. Die Staatsregierung fordert deshalb eine belastungsgerechte Unterscheidung. So sollen zum Beispiel datenschutzrechtliche Pflichten einen Bäckereibetrieb nicht in gleicher Weise treffen wie ein IT-Unternehmen mit erheblicher Marktmacht.

Mit dem Entschließungsantrag will die Staatsregierung auch für mehr Rechtsklarheit bei den Anwendern der DSGVO sorgen. In vielen Bereichen besteht diese Klarheit nicht: So ist etwa der Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruches nach der DSGVO nach wie vor unklar und hoch umstritten. Dies führt zum Teil zu rechtsmissbräuchlichen Auskunftsverlangen gegen Unternehmen.

Insgesamt sieht die Staatsregierung in mehreren Bereichen Erleichterungs- und Entlastungspotential, wie etwa durch Ausnahmen von der Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten eines Unternehmens oder eine Reduzierung von Mitteilungspflichten für kleine und mittlere Unternehmen, ehrenamtlich tätige Vereine und sonstig ehrenamtlich Tätige im Vergleich zu großen Konzernen. Außerdem sollten Hersteller zukünftig selbst dafür sorgen müssen, dass ihre Produkte und Dienste datenschutzkonform sind. Dies würde all diejenigen entlasten, die diese Produkte, wie etwa Software, nutzen.

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