Anna Stolz

Pressemitteilungen

06.09.2022

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 6. September 2022

1. Sicherung der Energieversorgung an erster Stelle / Ausbau der Erneuerbaren verdoppeln / Hotspot-Management beim Stromleitungsausbau

  1. Die Sicherung der Energieversorgung Deutschlands und Bayerns hat für die Bayerische Staatsregierung die höchste Priorität. Die durch den Angriff Russlands auf die Ukraine ausgelösten Umwälzungen auf den gesamten Energiemärkten treten dabei immer deutlicher zu Tage und bedürfen eines entschlossenen Handelns der Politik.
  2. Die Staatsregierung hat bereits in den letzten Monaten zentrale Maßnahmen und Forderungen gegenüber dem Bund auf den Weg gebracht, um kurzfristig Energie zu sparen und die Energiemärkte zu stabilisieren. Zu nennen sind hier die Beschlüsse des Ministerrats zum Bayerischen Energieplan 2030, zum Maßnahmepaket zur Senkung des Energieverbrauchs im Bereich der Staatsverwaltung sowie die im Ministerrat beschlossenen Bundesratsinitiativen zum sogenannten Fuel Switch und zur Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke.
  3. Zentrale Stellschrauben, um die Energieversorgung Bayerns auch mittel- bis langfristig zu sichern, sind der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien, die zügige Genehmigung und Fertigstellung der Stromleitungen, der Aufbau von zusätzlicher gesicherter Leistung und der Aus- bzw. Aufbau des deutschen und europäischen Gas- und Wasserstoffnetzes. Auch in diesen Bereichen hat die Staatsregierung bereits entsprechende Maßnahmen eingeleitet und konkrete Ziele für das Jahr 2030 (Bayerischer Energieplan 2030) formuliert.
  4. Die Stromerzeugung mit regenerativen Energien soll bis 2030 in Bayern von 39,6 TWh (Stand 2020) auf rund 78 TWh verdoppelt werden.
    • Im Bereich der Photovoltaik soll die Stromerzeugung bis 2030 von heute 13 TWh auf 40 TWh verdreifacht werden.
    • Bei der Wasserkraft soll an den vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ermittelten Standorten ein zusätzliches Potential von 18 MW Leistung erschlossen werden.
    • Bei der Bioenergie wird ein Steigerungspotential von rund 15 % gesehen.
    • Bei der Windkraft strebt die Staatsregierung – auch durch die Reform der 10 H-Regelung – einen Zuwachs von mindestens 800 bis zu 1.000 Windenergieanlagen in den nächsten Jahren an.
    • Das Potential der Geothermie soll weiter gehoben werden, um bis 2050 rund 25 % des bayerischen Wärmebedarfs im Gebäudesektor aus dieser Form der Erneuerbaren Energien zu decken.
  5. Die Staatsregierung bekräftigt diese Ziele und beauftragt das Wirtschaftsministerium, das Umweltministerium, das Landwirtschaftsministerium und dem Bauministerium dem Ministerrat Detailkonzepte zur Umsetzung zeitnah vorzulegen.

    Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird ergänzend gebeten, zeitnah ein Konzept vorzulegen, um mindestens 100 Windenergieanlagen im Bayerischen Staatswald zu initiieren.

  6. Die maßgeblichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien werden vom Bund gesetzt. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird daher ergänzend beauftragt, die Erreichung der bayerischen Ziele eng zu monitoren und gegenüber dem Bund nötige Anpassungen des gesetzlichen Rahmens – insbesondere im EEG 2023 – einzufordern. Insbesondere soll eine Bundesratsinitiative geprüft werden, wie die Netzbetreiber dazu verpflichtet werden können, die Einspeisevoraussetzungen für Anlagenbetreiber zeitnah zu gewährleisten.

    Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird zudem beauftragt zu prüfen, ob und auf welche Weise auch die bestehenden Einrichtungen in Bayern (z.B. Landesagentur für Energie und Klimaschutz) verstärkt zum Monitoring der Ziele eingesetzt werden können.

  7. Zur Beschleunigung des Ausbaus der Stromleitungen hat die Staatsregierung bereits ein Konzept zur vorübergehenden Verstärkung der Genehmigungsbehörden beschlossen.
  8. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird ergänzend gebeten, auch den Ausbau des Stromleitungsbau eng zu monitoren, bestehende Probleme im Sinne der Beschleunigung des Leitungsbaus in Bayern eng zu begleiten (Hotspot-Management) und laufend auch notwendige und sinnvolle Anpassungen des bundesgesetzlichen Rahmens gegenüber dem Bund einzufordern, um insbesondere die Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter zu beschleunigen.
  9. Die Staatsregierung hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass es zur Absicherung der Erneuerbaren Energien zusätzlicher gesicherter Leistung bedarf, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird beauftragt, sich hier intensiv in den bundespolitischen Prozess zur nötigen Anpassung des Strommarktdesign einzubringen. Es muss sichergestellt werden, dass diese Kraftwerke zeitnah insbesondere an bayerischen Standorten realisiert werden.
  10. Es ist das Ziel Europas, Deutschlands und Bayerns, zeitnah unabhängig von den russischen Gaslieferungen zu werden. Dadurch verändern sich auch die Gasflüsse in ganz Europa mit der Folge einer zwingend erforderlichen Anpassung des deutschen und europäische Gasnetzes. Entsprechende Weichenstellungen erfolgen in Deutschland im aktuellen Prozess zur Entwicklung des „Netzentwicklungsplans Gas 2022“ unter Federführung der Ferngasnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur.

    Am 1. September 2022 haben die Ferngasnetzbetreiber zudem den im Energiewirtschaftsgesetz vorgesehenen Bericht zur erstmaligen Erstellung eines Netzentwicklungsplans Wasserstoff vorgelegt. Darin enthalten sind konkrete Vorschläge zur rechtlichen Implementierung eines verbindlichen Netzentwicklungsplans Wasserstoff.

    Der bedarfsgerechte Aus- bzw. Aufbau der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland und Europa hat für die Staatsregierung höchste Priorität. Es muss sichergestellt werden, dass Bayern sowohl bei Gas als auch Wasserstoff einen angemessenen Zugang sowohl zu den LNG-Terminals im Norden Deutschlands wie auch im Süden Europas (z.B. Italien, Kroatien) hat. Aus Sicht der Staatsregierung werden hier zentrale industriepolitische Weichenstellungen getroffen, die maßgebliche Auswirkungen auf die Entwicklungsperspektiven Bayerns haben.

    Aufgrund dieser überragenden Bedeutung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur ist in diesen Prozessen eine angemessene Beteiligung von Bundestag und Bundesrat zu gewährleisten. Die Entwicklung der Gas- und Wasserstoffnetze darf nicht allein aus der Perspektive der Netzbetreiber erfolgen.

    Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird daher beauftragt, dem Ministerrat zeitnah zum Netzentwicklungsplan Gas 2022 und zum vorgelegten Wasserstoffbericht zu berichten und – sowohl mit Blick auf die Prozesse der Netzentwicklungsplanung sowie ggf. mit Blick auf Bayern zentrale Netzausbauvorhaben bzw. Leitungen – notwendige Forderungen Bayerns an den Bund und die EU vorzulegen. In dem Bericht sollen zudem die industriepolitischen Implikationen der aktuellen strukturellen Umbrüche der Energiemärkte analysiert und Vorschläge zur strategischen Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen in Bayern – zum Beispiel mit Blick auf die Ansiedlung zukunftsfähiger Industrien – entwickelt werden.

2. Baudenkmäler: Bayern will mit einer Bundesratsinitiative auch im Bereich der Denkmalpflege die Energiewende steuerlich unterstützen

Die Bayerische Staatsregierung hat eine Bundesratsinitiative zur steuerlichen Unterstützung der Energiewende beschlossen. Mit fünf steuerlichen Maßnahmen soll die Finanzierung energetischer Investitionen bei Baudenkmälern erleichtert werden. Die Nutzung erneuerbarer Energien im Denkmalbereich und hierfür notwendige Investitionen sollen durch eine schnellere steuerliche Berücksichtigung gezielt unterstützt werden:

  • Schnellere Abschreibung
    Baumaßnahmen zum Erhalt eines Baudenkmals sollen bereits innerhalb von acht anstatt bisher zwölf Jahren abgeschrieben werden können. Die Abschreibungen hierfür sollen für die ersten vier Jahre jeweils bis zu 15 Prozent und für die folgenden vier Jahre bis zu zehn Prozent der Herstellungskosten betragen können.
  • Höhere Steuerbegünstigung für Eigenheime
    Gerade auch Aufwendungen für ein Baudenkmal, das als Eigenheim genutzt wird, sollen steuerlich schneller berücksichtigt werden können: In den ersten vier Jahren sollen künftig jeweils bis zu 15 Prozent und für die folgenden vier Jahre bis zu zehn Prozent der Herstellungskosten als Sonderausgaben abzugsfähig sein.
  • Steuerbonus für Photovoltaikanlagen
    Wer aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Baudenkmälern Einkünfte erzielt, soll künftig die Anlage wie nachträgliche Gebäude-Herstellungskosten abschreiben können. Erfolgt keine Einspeisung ins Stromnetz soll es die Steuerbegünstigung geben, wie sie für nachträgliche Gebäudeherstellungskosten von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmalen gilt.
  • Verbesserungen auch für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
    Die verbesserten Abschreibungsbedingungen bzw. Steuervergünstigungen bei Baudenkmalen sollen auch für Gebäude in Sanierungsgebieten bzw. städtebaulichen Entwicklungsbereichen gelten.
  • Aufwendungen für energetische Modernisierung sofort abziehbar
    Aufwendungen für die energetische Modernisierung eines vermieteten Wohngebäudes sollen künftig stets als sofort abziehbare Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben behandelt werden können.

Für die Sicherstellung einer zukunftsfähigen Energieversorgung müssen alle Bereiche miteinbezogen werden. Auch eine nachhaltige Energieversorgung von Baudenkmälern kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

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