Anna Stolz

Pressemitteilungen

07.07.2020

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 7. Juli 2020

Bayerische Corona-Strategie / 200 Personen bei Veranstaltungen und Versammlungen im Freien bzw. 100 in geschlossenen Räumen zugelassen / Freizeiteinrichtungen im Innenbereich können wieder öffnen / Kontaktlose Sportwettkämpfe in geschlossenen Räumen sowie Training von Kontaktsportarten unter Auflagen wieder möglich / Öffnung zoologischer- und botanischer Innenbereiche / Betrieb von Flusskreuzfahrtschiffen zugelassen

 

Agrarökologie und regionale Wertschöpfung / Modernisierung der Landwirtschaftsverwaltung / Neue Strukturen tragen Herausforderungen der Zukunft Rechnung / Künftig bayernweit 32 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie 20 Schulstandorte (Abteilung Landwirtschaft) / Alle derzeitigen Ämterstandorte bleiben als Anlaufstelle für Landwirte erhalten

1. Bayerische Corona-Strategie / 200 Personen bei Veranstaltungen und Versammlungen im Freien bzw. 100 in geschlossenen Räumen zugelassen / Freizeiteinrichtungen im Innenbereich können wieder öffnen / Kontaktlose Sportwettkämpfe in geschlossenen Räumen sowie Training von Kontaktsportarten unter Auflagen wieder möglich / Öffnung zoologischer- und botanischer Innenbereiche / Betrieb von Flusskreuzfahrtschiffen zugelassen

Das Infektionsgeschehen in Bayern hat sich in den letzten Wochen positiv entwickelt. Die Strategie vorsichtiger, schrittweiser Öffnung hat sich bewährt. Bei der Umsetzung von Lockerungsschritten (Begrenzung der Besucherzahlen, Einhaltung von Hygienevorschriften) wird gewissenhaft vorgegangen. Der Ministerrat hat deshalb in seiner heutigen Sitzung folgende Erleichterungen der Beschränkungen ab dem 8. Juli 2020 beschlossen:

  • Die bislang geltende Personenbeschränkung für Veranstaltungen für ein nicht beliebiges Publikum, darunter insbesondere für private Feierlichkeiten (zum Beispiel Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) und nichtöffentliche Versammlungen (etwa Tagungen) sowie für Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetztes wird in Bayern auf 200 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen angehoben. Diese Beschränkung der Teilnehmerzahl gilt auch, wenn die Veranstaltung in gastronomischen Betrieben stattfinden.
  • Der Betrieb von Freizeiteinrichtungen im Innenbereich (zum Beispiel Escape Rooms, Indoor-Spielplätze, Spielscheunen, Innen-Attraktionen in Freizeitparks) ist unter gleichen Voraussetzungen wie im Außenbereich zulässig, wenn der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept vorhält (etwa zur Besucherlenkung, Wahrung des Mindestabstandes, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung). Dabei müssen sich die Freizeiteinrichtungen mit Innenbereich an dem bereits erarbeiteten Hygienerahmenkonzept „Touristische Dienstleister“ orientieren.
  • Der Betrieb von Flusskreuzfahrtschiffen wird einheitlich in Bayern wieder zugelassen. Flusskreuzfahrtschiffe werden analog zu ortsfesten Hotels behandelt, da die Passagiere auf den Schiffen wie in einem schwimmenden Hotel über einen längeren Zeitraum hin übernachten, dort essen und auch die Freizeit zwischen den Landgängen dort verbringen. Die Reedereien müssen sich demnach an die Hygienekonzepte für Gaststätten und für Beherbergung halten.
  • Die Innenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten können unter gleichen Voraussetzungen wie deren Außenbereiche geöffnet werden.
  • Bei den touristischen Erlebnisverkehren (wie zum Beispiel Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnfahrten) kann analog zu den Regelungen für den ÖPNV und Reisebusreisen am Platz auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m verzichtet werden. Im Übrigen gelten die Regelungen des Hygienekonzepts „Touristische Dienstleister“. Die aktuellen Regelungen für touristische Freizeiterlebnisse, wie zum Beispiel Raftingtouren und Floßfahrten mit über 10 Personen, bleiben unverändert und sind durch das Hygienekonzept „Touristische Dienstleister“ generell an die 1,5 m-Mindestabstandsregelung gebunden.
  • Wettkämpfe in kontaktfrei betriebenen Sportarten können unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Auch das Training mit Körperkontakt ist zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird; dabei darf die jeweilige Trainingsgruppe in Kampfsportarten maximal fünf Personen umfassen.

Die Einreise-Quarantäneverordnung wird über den 13. Juli 2020 hinaus um weitere zwei Wochen verlängert.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die sich ergebenden notwendigen Änderungen in den jeweiligen infektionsschutzrechtlichen Verordnungen im Einvernehmen mit den jeweils betroffenen Ressorts umsetzen.

2. Agrarökologie und regionale Wertschöpfung / Modernisierung der Landwirtschaftsverwaltung / Neue Strukturen tragen Herausforderungen der Zukunft Rechnung / Künftig bayernweit 32 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie 20 Schulstandorte (Abteilung Landwirtschaft) / Alle derzeitigen Ämterstandorte bleiben als Anlaufstelle für Landwirte erhalten

Die bayerische Land- und Ernährungswirtschaft zeichnet sich durch kleinere, bäuerliche Familienbetriebe sowie eine vielfältige Struktur aus. Lebendige regionale Wertschöpfungsketten zu stärken, ist der bayerische Weg in der Agrarpolitik. Wertschöpfungsketten auch in der Fleischverarbeitung sollten nicht nur auf Gewinnmaximierung ausgelegt sein, sondern auch Tierwohl und Nachhaltigkeit integrieren. Die bayerische Agrarpolitik intensiviert die Anstrengungen in Tierwohl, Biodiversität, Ressourcenschutz, Klimawandel sowie Digitalisierung und setzt auf Qualitätsproduktion statt Größenwachstum.

In diesem Zusammenhang sollen auch die regionalen Strukturen der Landwirtschaftsverwaltung und der landwirtschaftlichen Fachschulen angepasst werden. In Umsetzung des Versöhnungsgedankens aus dem Volksbegehren Artenschutz soll die Landwirtschaft noch mehr in die Mitte der Gesellschaft rücken. Die Bäuerinnen und Bauern profitieren zukünftig von einer klareren Struktur der Landwirtschaftsverwaltung. Unter Berücksichtigung regionaler Schwerpunkte hat jeder Landwirt künftig ein Amt als Ansprechpartner. Alle derzeitigen Ämterstandorte bleiben als Anlaufstellen für die Landwirte erhalten. Die Ämter können somit schneller und wirtschaftlicher als bisher agieren. Zudem können Personalressourcen zur Erbringung der Kerndienstleistungen Beratung, Bildung und Information für Landwirte und Gesellschaft vor Ort effektiver eingesetzt werden.

Mit der Neuausrichtung trägt die Staatsregierung künftigen Herausforderungen der Landwirtschaft stärker Rechnung und stellt noch mehr als bisher die Bedürfnisse der Landwirte, Auszubildenden, Studierenden und Bürger in den Mittelpunkt.

Die neue Struktur wird ab 1. Oktober 2020 schrittweise eingeführt und sieht künftig in Bayern 32 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor: 17 bestehende Ämter bleiben eigenständig, die weiteren 30 werden jeweils mit einem benachbarten Amt zu künftig 15 neuen, größeren Ämtern zusammengeführt. Alle bisherigen 47 Ämterstandorte bleiben erhalten. Die Schulstandorte (Abteilung Landwirtschaft) werden in Zukunft stärker dem Besuch angepasst. Daraus ergeben sich aus momentan 27 künftig 20 Standorte für Landwirtschaftsschulen, Abteilung Landwirtschaft. Diese werden jährlich ein erstes Semester anbieten. Zwei der Landwirtschaftsschulen sind spezialisierte Fachschulen für ökologischen Landbau.

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